Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Deutschland in Kraft. Anders als bei vielen anderen Regulierungen gibt es keine Übergangsfrist – die Pflichten gelten sofort. Die Bundesregierung beziffert den Kreis der betroffenen Einrichtungen auf rund 20.850 (BT-Drs. 20/13184), viele davon im Mittelstand. Und über Lieferkettenanforderungen sind es indirekt noch deutlich mehr.
In diesem Artikel erklären wir, was NIS2 für Ihr Unternehmen bedeutet, ob Sie betroffen sind und welche konkreten Maßnahmen Sie jetzt ergreifen müssen.
Was ist NIS2 – und warum gibt es diese Richtlinie?
NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. Sie löst die erste NIS-Richtlinie von 2016 ab und erweitert den Anwendungsbereich drastisch. Der Grund: Die Bedrohungslage hat sich fundamental verändert. Ransomware-Angriffe, Supply-Chain-Attacken und staatlich gesteuerte Cyberoperationen treffen zunehmend auch den Mittelstand.
Die EU hat reagiert, indem sie nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern ganze Wirtschaftssektoren in den Geltungsbereich aufgenommen hat.
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
NIS2 unterscheidet zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Die Betroffenheit hängt von zwei Faktoren ab: der Branche und der Unternehmensgröße.
Betroffene Branchen (Auswahl)
- Energie: Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff
- Transport: Luft, Schiene, Wasser, Straße
- Gesundheit: Krankenhäuser, Labore, Pharma, Medizinprodukte
- Digitale Infrastruktur: Rechenzentren, Cloud, DNS, TLD-Registries
- Verarbeitendes Gewerbe: Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektronik, Chemie
- Lebensmittel: Produktion, Verarbeitung, Großhandel
- Abfallwirtschaft: Sammlung, Transport, Verwertung
- Post und Kurier: Paketdienste, Briefdienste
- Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke
Schwellenwerte
- Mittlere Unternehmen: ab 50 Mitarbeitende oder ab 10 Mio. € Jahresumsatz
- Große Unternehmen: ab 250 Mitarbeitende oder ab 50 Mio. € Jahresumsatz
Wichtig: Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als Zulieferer für betroffene Unternehmen tätig sind. Die Lieferkettensicherheit ist ein zentraler Bestandteil von NIS2.
Die persönliche Haftung der Geschäftsführung
Der vielleicht wichtigste Punkt für Geschäftsführende: § 38 BSIG adressiert die Geschäftsleitung direkt. Das bedeutet konkret:
- Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen nach § 30 umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1)
- Die Geschäftsführung muss an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen
- Verletzt die Geschäftsleitung ihre Pflicht aus § 38 Abs. 1, haftet sie ihrer eigenen Einrichtung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts (§ 38 Abs. 2) – nicht gegenüber Dritten
- Die operative Arbeit darf an CISO oder IT-Leitung gehen; die Kontrolle darüber bleibt bei der Geschäftsleitung
Die möglichen Bußgelder sind erheblich: bis zu 10 Mio. € — ab 500 Mio. € Gesamtumsatz stattdessen bis zu 2 % davon für besonders wichtige Einrichtungen.
Welche Pflichten kommen auf Sie zu?
NIS2 verlangt einen systematischen Ansatz zur Cybersicherheit. Die wichtigsten Pflichtenbereiche:
1. Risikomanagement
Sie müssen ein systematisches Risikomanagement für Ihre IT-Systeme und Netzwerke etablieren. Dazu gehören:
- Risikoanalyse: Identifikation und Bewertung von Cyberrisiken
- Technische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Netzwerksegmentierung
- Organisatorische Maßnahmen: Sicherheitsrichtlinien, Zuständigkeiten, Prozesse
- Business Continuity: Backup-Strategien, Notfallpläne, Krisenmanagement
2. Incident Reporting – Meldepflichten
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gelten strenge Meldefristen:
- Innerhalb von 24 Stunden: Frühwarnung an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) mit erster Einschätzung
- Innerhalb von 72 Stunden: Detaillierte Meldung mit Bewertung des Vorfalls, Schweregrad und betroffenen Diensten
- Innerhalb eines Monats: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse und ergriffenen Gegenmaßnahmen
Diese Fristen sind deutlich kürzer als die 72-Stunden-Frist der DSGVO für Datenpannen. Sie erfordern einen funktionierenden Incident-Response-Prozess. An der DSGVO-Frist ändert sich übrigens nichts: Die im Digital Omnibus vorgeschlagene Verlängerung auf 96 Stunden wurde nie beschlossen.
3. Lieferkettensicherheit
NIS2 verpflichtet betroffene Unternehmen, die Cybersicherheit in ihrer Lieferkette sicherzustellen. Das bedeutet:
- Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen Ihrer Zulieferer und Dienstleister
- Vertragliche Vereinbarungen zur Cybersicherheit
- Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung
- Dokumentation der gesamten Lieferkette
Für Zulieferer bedeutet das: Auch wenn Sie selbst nicht direkt unter NIS2 fallen, können Ihre Kunden von Ihnen Nachweise über Ihre Cybersicherheit verlangen. Wer diese nicht liefern kann, riskiert den Verlust wichtiger Geschäftsbeziehungen.
4. Schulungen
Die Geschäftsführung und alle relevanten Mitarbeitenden müssen regelmäßig in Cybersicherheit geschult werden. Die Schulungen müssen:
- Aktuell sein – die Bedrohungslage ändert sich ständig
- Praxisbezogen sein – theoretisches Wissen reicht nicht
- Dokumentiert werden – für den Nachweis gegenüber Behörden
- Regelmäßig stattfinden – nicht nur einmal bei Onboarding
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen sein könnte, empfehlen wir folgende Schritte:
- Betroffenheitscheck durchführen: Prüfen Sie systematisch, ob Ihr Unternehmen direkt oder über Lieferketten betroffen ist
- Gap-Analyse: Wo steht Ihr Unternehmen heute im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen?
- Risikomanagement aufsetzen: Etablieren Sie ein strukturiertes IT-Risikomanagement, falls noch nicht vorhanden
- Incident-Response-Plan erstellen: Definieren Sie Prozesse für die Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen
- Lieferkette bewerten: Identifizieren Sie kritische Zulieferer und beginnen Sie mit der Bewertung
- Geschäftsführung einbinden: Stellen Sie sicher, dass die Geschäftsleitung ihre Pflichten kennt
Wenn Sie selbst Zulieferer eines betroffenen Unternehmens sind, kommt die Anforderung als Sicherheitsfragebogen zu Ihnen. Was davon aus dem Gesetz folgt und was reine Marktpraxis ist, klärt der Leitfaden zum Lieferantenfragebogen für Zulieferer.
Wie Hugo Shield Ihnen helfen kann
Hugo Shield ist unsere Plattform für NIS2-Lieferketten-Compliance. Sie ermöglicht:
- Self-Assessment für Zulieferer: Standardisierter Fragebogen zur Bewertung der Cybersicherheit
- Monitoring-Dashboard: Echtzeit-Überblick über den Compliance-Status Ihrer Lieferkette
- Automatisierte Dokumentation: Nachweis der Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden
- Persönliche Beratung: Durch unsere Experten mit Erfahrung in NIS2-Umsetzungsprojekten
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NIS2 für Hamburger Unternehmen
Hamburg als bedeutender Wirtschaftsstandort mit Hafen, Energie und Luftfahrt ist besonders von NIS2 betroffen – nicht nur die großen Betreiber, sondern auch ihre KMU-Zulieferer. Der HmbBfDI arbeitet bei der Umsetzung eng mit dem BSI zusammen. Als NIS2-Beratung in Hamburg prüfen wir Ihre NIS2-Betroffenheit und begleiten die Umsetzung. Berliner Unternehmen — vor allem Bundes-Zulieferer und KRITIS-Anbieter — finden eine eigene NIS2-Beratung Berlin mit Fokus auf BSI/BlnBDI-Schnittstellen. Außerhalb dieser beiden Standorte greifen wir auf dieselbe Methodik in unserer bundesweiten NIS-2 Beratung zurück — remote oder vor Ort. Die technischen Schutzmaßnahmen, die NIS2 verlangt — Risikomanagement, Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Notfallpläne — bündeln wir auf unserer Seite zur IT-Sicherheit für KMU in Hamburg.
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