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Betrifft NIS2 Ihr Unternehmen?

10 Fragen, 2 Minuten — und Sie wissen, ob Sie direkt, über die Lieferkette oder gar nicht von NIS2 betroffen sind.

Basierend auf dem NIS2UmsuCG (in Kraft seit 06.12.2025)

10 Mio. €
Bußgeldrahmen für besonders wichtige Einrichtungen (§ 65 BSIG)
der Betroffenen nicht registriert
24h
Meldepflicht bei Vorfällen
§38
Persönliche GF-Haftung
Frage 1 von 10 0%

Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?

Zählen Sie alle Beschäftigten inkl. Teilzeit und Leiharbeiter.

Häufige Fragen zum NIS2-Schnellcheck

Ist der NIS2-Schnellcheck verbindlich?
Nein. Der Schnellcheck gibt eine erste Einschätzung, ersetzt aber keine rechtliche Beratung. Die tatsächliche NIS2-Betroffenheit hängt von weiteren Faktoren ab, die eine individuelle Prüfung erfordert.
Wer muss sich beim BSI registrieren?
"Besonders wichtige Einrichtungen" mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. "Wichtige Einrichtungen" haben noch bis zum 6. Juni 2026 Zeit. Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal.
Was passiert, wenn ich nicht unter NIS2 falle?
Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind: Ihre Kunden aus regulierten Sektoren werden zunehmend Compliance-Nachweise von Ihren Zulieferern verlangen. Wer vorbereitet ist, hat einen Wettbewerbsvorteil.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bußgelder reichen bis 10 Mio. € für besonders wichtige und bis 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen (§ 65 BSIG). Die Prozentsätze — 2 % beziehungsweise 1,4 % des weltweiten Gesamtumsatzes — greifen erst ab 500 Mio. € Gesamtumsatz und treten dann an die Stelle des Festbetrags. Daneben steht die Verantwortung der Geschäftsleitung: Sie muss die Maßnahmen nach § 30 umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1). Verletzt sie diese Pflicht, haftet sie ihrer eigenen Einrichtung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts (§ 38 Abs. 2) — nicht gegenüber Dritten.
Werden meine Daten gespeichert?
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