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Persönliche Haftung unter NIS2 — Was Sie als Geschäftsführer jetzt wissen müssen

Seit Dezember 2025 haften Geschäftsführer persönlich für Cybersicherheit. Das Whitepaper zeigt, was § 38 NIS2UmsuCG für Sie bedeutet und wie Sie sich absichern.

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Über 43 Geschäftsführer in Hamburg vertrauen uns bereits

10 Mio. €
Bußgeldrahmen für besonders wichtige Einrichtungen (§ 65 BSIG)
7 Mio. €
Bußgeldrahmen für wichtige Einrichtungen (§ 65 BSIG)
§ 38
Geschäftsleitung: umsetzen und Umsetzung überwachen
06.12.2025
NIS2UmsuCG in Kraft seit

Viele betroffene Unternehmen haben die BSI-Registrierungsfrist (6. März 2026) verpasst; das BSI kann Versäumnisse durchsetzen. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen nach § 30 umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1). Verletzt sie diese Pflicht, haftet sie ihrer eigenen Einrichtung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts (§ 38 Abs. 2) — nicht gegenüber Dritten.

Es kam wirklich häufig vor, dass es dann ein Aha-Erlebnis war. Die Geschäftsleitung sagte: Das war mir so gar nicht bewusst. Ich dachte, Datenschutz ist dafür da, um mich zu ärgern.

Nils Oehmichen
Nils Oehmichen
TÜV-zertifizierter Datenschutzberater · frag.hugo

Häufige Fragen

Was Sie vor dem Download wissen sollten.

Für Geschäftsführer, Vorstände und Leitungsorgane aller Unternehmen, die unter NIS2 fallen, also "besonders wichtige" und "wichtige" Einrichtungen. Die Haftung trifft nicht nur den GF, sondern alle Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die operative Arbeit ja. § 38 Abs. 1 BSIG verlangt von der Geschäftsleitung, die Maßnahmen nach § 30 umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen — die Überwachungspflicht bleibt damit bei der Geschäftsleitung, auch wenn andere die Arbeit erledigen.

§ 38 Abs. 3 BSIG verlangt die regelmäßige Teilnahme an Schulungen. Ein Bußgeld ist dafür nicht vorgesehen — § 38 steht nicht im Katalog des § 65.

Die Frist für "besonders wichtige Einrichtungen" lief am 6. März 2026 ab. Das BSI kann Bußgelder verhängen. Registrieren Sie sich trotzdem schnellstmöglich. Eine Nachregistrierung ist immer besser als gar keine.

Wir übernehmen die NIS2-Compliance als externe Berater: Gap-Analyse, Maßnahmenumsetzung, BSI-Registrierung und laufende Dokumentation. So haben Sie den Nachweis, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht erfüllen.

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