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KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI Act: Was Unternehmen jetzt schulen müssen

Nils Oehmichen
Von Nils Oehmichen Datenschutzberater & Geschäftsführer

Inhalt in Kürze

  • Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die KI-Kompetenz ihres Personals nach besten Kräften zu unterstützen.
  • Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025 — sie gehört zu den ersten scharfgeschalteten Bestimmungen der KI-Verordnung.
  • Ein Bußgeld für Art. 4 gibt es nicht. Die Norm steht weder im Sanktionskatalog des Art. 99 Abs. 4 KI-VO noch im deutschen KI-Marktüberwachungsgesetz.
  • Betroffen ist jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt — ja, auch ChatGPT und Microsoft Copilot zählen.
  • Drei Kompetenzbereiche: technisches Verständnis, regulatorisches Wissen, anwendungsbezogene Kenntnisse.

Nutzen Sie ChatGPT? Arbeiten Ihre Mitarbeiter mit Microsoft Copilot? Hat Ihr CRM eine KI-gestützte Lead-Bewertung? Dann betrifft Sie Art. 4 der KI-Verordnung. Seit Februar 2025. Nicht irgendwann — jetzt.

Die KI-Kompetenzpflicht ist keine Empfehlung. Sie ist eine gesetzliche Vorgabe der EU für jedes Unternehmen, das KI-Systeme nutzt. Nur wird sie an einer Stelle regelmäßig falsch erzählt — beim Bußgeld. Dazu weiter unten der eigene Abschnitt.

02.02.2025
Art. 4 AI Act gilt
Alle
Anbieter + Betreiber betroffen
3 Bereiche
Technik, Regulierung, Anwendung

Was fordert Art. 4 KI-VO?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unterstützen nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und der übrigen Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.

Das Schlüsselwort ist „Betreiber” (deployer). Jedes Unternehmen, das ein KI-System im Geschäftsbetrieb einsetzt, ist Betreiber — unabhängig davon, ob es das System selbst entwickelt hat.

Was der Digital Omnibus daran geändert hat

Seit dem 27.07.2026 gilt die KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, des sogenannten Digital Omnibus. Für Art. 4 bringt er eine Klarstellung, die in der Praxis viel wert ist: Es muss kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden.

Das ist kein Freibrief, sondern eine Verschiebung des Maßstabs. Geschuldet ist eine ernsthafte, dem Einsatz angemessene Anstrengung — nicht ein messbares Ergebnis bei jeder einzelnen Person. Was Sie deshalb brauchen, ist nicht der Nachweis, dass alle es verstanden haben, sondern der Nachweis, dass Sie zielgerichtet geschult haben: wer, wann, womit, passend zum tatsächlich eingesetzten Werkzeug.

Warum der Bestand vor der Schulung kommt:

Zielgerichtet schulen kann nur, wer weiß, welche KI-Dienste tatsächlich im Haus laufen. Genau daran scheitert es meistens — nicht am Schulungsangebot. Wie Sie den Bestand aufnehmen, steht im Beitrag Schatten-KI im Mittelstand.

Wen betrifft die KI-Kompetenzpflicht?

Praktisch jedes Unternehmen. Denn KI ist längst im Alltag angekommen:

KI-SystemNutzer im UnternehmenArt-4-Pflicht?
ChatGPT / ClaudeMarketing, Vertrieb, Assistenz✅ Ja
Microsoft CopilotAlle M365-Nutzer✅ Ja
KI-CRM (HubSpot, Salesforce Einstein)Vertrieb✅ Ja
Automatisierte Buchhaltung (DATEV KI)Finanzbuchhaltung✅ Ja
KI-gestütztes Recruiting (z. B. Personio KI)HR-Abteilung✅ Ja
Chatbot auf der WebsiteKein direkter Mitarbeiter, aber Anbieter✅ Ja (als Betreiber)
Wichtig:

Die Pflicht gilt nicht nur für Hochrisiko-KI-Systeme. Art. 4 betrifft ALLE KI-Systeme — auch die harmlos wirkenden. Wenn ein Mitarbeiter ChatGPT für Kundenkommunikation nutzt, muss er wissen, was er tut.

Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz”?

Die IHK Rhein-Neckar und die Kanzlei Noerr interpretieren Art. 4 in drei Kompetenzbereichen:

1. Technisches Grundverständnis

  • Wie funktioniert KI? Was ist maschinelles Lernen?
  • Was kann KI — und was nicht? (Grenzen, Halluzinationen, Bias)
  • Welche Daten fließen in die KI und wohin?

2. Regulatorisches Wissen

  • AI Act: Risikoklassen, Verbote, Dokumentationspflichten
  • DSGVO-Bezug: Automatisierte Entscheidungen, Art. 22 DSGVO
  • Ethische Leitlinien: Transparenz, Fairness, menschliche Aufsicht

3. Anwendungsbezogene Kenntnisse

  • Sichere Nutzung im eigenen Arbeitsbereich
  • Was darf man in ChatGPT eingeben, was nicht? (Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse)
  • Ergebnisse prüfen und hinterfragen

KI-Kompetenz aufbauen: 5 Schritte

  1. KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt? Von wem? Für welche Aufgaben? Erfassen Sie alles — auch inoffizielle Nutzung (Shadow AI).
  2. Rollen definieren: Wer nutzt KI direkt (Anwender)? Wer entscheidet über den Einsatz (Management)? Wer entwickelt oder konfiguriert (IT/Entwicklung)? Je nach Rolle unterscheidet sich der Schulungsbedarf.
  3. Schulungsprogramm aufsetzen: Basis-Schulung für alle Mitarbeiter (Was ist KI, Grenzen, Datenschutz). Vertiefung für Anwender (sichere Nutzung, Prompt Engineering, Qualitätskontrolle). Führungskräfte-Briefing (AI Act, Haftung, Strategie).
  4. KI-Richtlinie erstellen: Was darf mit KI gemacht werden, was nicht? Welche Daten dürfen eingegeben werden? Wer gibt neue KI-Tools frei? Unsere Mandanten starten oft mit einer KI-Richtlinie als Rahmen.
  5. Dokumentieren und wiederholen: Schulungen dokumentieren (wer, wann, was). KI-Landschaft regelmäßig aktualisieren. Mindestens jährlich nachschulen — die Technologie entwickelt sich schnell.

Aus der Praxis

Keine Frage ist doof. Wir erklären auch zum fünften Mal, was ein KI-System im Sinne des AI Act ist. Wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter verstehen, was sie da nutzen — und wo die Grenzen sind. Ein Kollege, der Kundendaten in ChatGPT eingibt, hat keine böse Absicht. Er weiß es einfach nicht besser.

Nils Oehmichen Nils OehmichenDatenschutzberater bei frag.hugo

Kein Bußgeld für Art. 4 — und warum das trotzdem kein Freibrief ist

Dieser Punkt steht in fast jedem Text zum Thema falsch, deshalb hier ausdrücklich und mit Fundstelle.

Art. 4 hat keinen Bußgeldtatbestand. Die Norm steht nicht im Sanktionskatalog des Art. 99 Abs. 4 KI-VO, der die bußgeldbewehrten Pflichten einzeln aufzählt. Und sie steht auch nicht im deutschen KI-Marktüberwachungsgesetz vom 22.07.2026 (in Kraft seit dem 29.07.2026), dessen § 15 die Art. 21, 27, 45 und 86 nennt — Art. 4 ist dort nicht dabei.

Wer Ihnen also ein Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz in Aussicht stellt, erfindet es. Die Zahlen, die dabei genannt werden, stammen aus anderen Tatbeständen der KI-Verordnung.

Was stattdessen gilt:

Die Pflicht wirkt nicht über ein Bußgeld, sondern über die allgemeinen Sorgfalts- und Organisationspflichten der Geschäftsleitung — und über die Nachweislage, wenn ein KI-Einsatz Schaden anrichtet. Wenn ein System zu einer falschen Entscheidung führt und das Unternehmen keine Schulung belegen kann, ist das der Punkt, an dem es unangenehm wird. Dazu kommt die Datenschutzseite: Fehlende Weisungen und fehlende Schulung sind auch ein Thema nach Art. 32 DSGVO — und dort gibt es Bußgelder.

Die deutsche Aufsicht liegt bei der Bundesnetzagentur als zentraler Marktüberwachungsbehörde. Sie kann die Einhaltung der KI-Verordnung prüfen; die Sanktionsbefugnisse betreffen aber die Tatbestände, die das Gesetz benennt — nicht Art. 4.

KI-Schulungen für Hamburger Unternehmen

Hamburg ist ein Tech-Standort mit hoher KI-Durchdringung — von Medienunternehmen über E-Commerce bis zu FinTechs. Als Datenschutzschulung in Hamburg bieten wir praxisnahe KI-Kompetenzschulungen an: von der Basis-Sensibilisierung bis zur Erstellung einer KI-Richtlinie.

Das Wichtigste: Art. 4 KI-VO gilt seit Februar 2025 für jedes Unternehmen, das KI nutzt — ohne Bußgeldtatbestand, aber mit Nachweislast. Nehmen Sie den Bestand auf, schulen Sie in den drei Kompetenzbereichen und dokumentieren Sie es. Eine Basis-Schulung dauert zwei Stunden; die Bestandsaufnahme davor ist der Teil, den die meisten überspringen.

KI-Kompetenz aufbauen?

Wir schulen Ihr Team praxisnah zum AI Act — vom ChatGPT-Grundkurs bis zur KI-Richtlinie.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was fordert Art. 4 KI-VO?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unterstützen nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals. Seit dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744 vom 27.07.2026) stellt die Verordnung ausdrücklich klar, dass damit kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss.

Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?

Seit dem 2. Februar 2025 — eine der ersten scharfgeschalteten Bestimmungen der KI-Verordnung.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Alle, die KI-Systeme anbieten oder nutzen. ChatGPT, Microsoft Copilot, KI-CRM — alles zählt. Branche und Größe spielen keine Rolle.

Gibt es ein Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz?

Nein. Art. 4 steht nicht im Sanktionskatalog des Art. 99 Abs. 4 KI-VO und auch nicht im deutschen KI-Marktüberwachungsgesetz vom 22.07.2026, dessen § 15 die Art. 21, 27, 45 und 86 nennt. Wer damit wirbt, erfindet es. Die Pflicht wirkt über Sorgfalts- und Organisationspflichten und über die Nachweislage im Schadensfall.

Was muss eine KI-Schulung beinhalten?

Drei Bereiche: Technik (Wie funktioniert KI, Grenzen, Bias), Regulierung (AI Act, DSGVO), Anwendung (sichere Nutzung, was darf eingegeben werden). Für die meisten Mitarbeiter reicht eine 2-Stunden-Basis-Schulung.

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Nils Oehmichen

Nils Oehmichen

Datenschutzberater & Geschäftsführer

Nils ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Seit über 13 Jahren betreut er Mittelständler bei DSGVO, NIS2 und dem EU AI Act. Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH und der datuno GmbH, leitet außerdem die BVMID-Geschäftsstelle Hamburg Süd/Ost.

TÜV-zertifiziert BVMID Hamburg 13+ Jahre DSB 200+ Mandate
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