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Inhalt in Kürze

  • Die Stimme ist kein Echtheitsmerkmal mehr. Wer Echtheit am Klang prüft, prüft die falsche Sache.
  • Neun Prüfpunkte helfen weiter — aber nur einer davon ist verlässlich: der Rückruf über eine Nummer, die Sie selbst kennen.
  • Persönliches Wissen taugt kaum noch als Test. Das meiste, was persönlich wirkt, ist öffentlich.
  • Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 5 der KI-Verordnung gilt seit dem 02.08.2026 — für seriöse Anwender. Angreifer beeindruckt sie nicht.

Die Frage, die uns Geschäftsführer inzwischen regelmäßig stellen, lautet: Woran hätte die Kollegin denn merken sollen, dass am anderen Ende niemand war?

Die ehrliche Antwort ist unbequem: am Klang oft gar nicht. Deshalb hilft eine Checkliste, die nicht auf das Hören setzt, sondern auf das Vorgehen.

Was ein Deepfake-Anruf ist

Ein Deepfake-Anruf ist ein Anruf, bei dem die Stimme künstlich erzeugt oder nachgebildet wurde, um eine bestimmte Person vorzutäuschen. Die Verordnung (EU) 2024/1689 definiert Deepfakes in Art. 3 Nr. 60 als durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen würden.

In der Praxis begegnet Ihnen die Technik selten allein. Sie ist der Verstärker einer bekannten Masche: CEO-Fraud, der angebliche IT-Support, der Lieferant mit der neuen Bankverbindung. Die Muster bleiben dieselben. Nur das letzte Argument gegen den Verdacht — „aber das war doch eindeutig seine Stimme“ — ist weggefallen.

Der wichtigste Satz zuerst:

Prüfen Sie nicht die Stimme, sondern den Weg. Eine echte Anweisung überlebt einen Rückruf über die bekannte Nummer. Eine gefälschte nicht.

Die Checkliste: neun Prüfpunkte

  • Wie ist der Anruf zustande gekommen? Unterdrückte Nummer, ausländische Vorwahl oder eine Nummer, die Ihnen zum ersten Mal begegnet — bei einem angeblich internen Anrufer ist das bereits das Signal.
  • Passt der Kanal zur Sache? Banken kündigen Sperrungen nicht telefonisch an, Behörden vollstrecken schriftlich, und Hersteller rufen nicht wegen eines Virus auf Ihrem Rechner an.
  • Gibt es eine Frist mit Uhrzeit? Eine Uhrzeit ist selten ein Sachzwang und fast immer ein Werkzeug.
  • Soll jemand außen vor bleiben? Wenn Vertraulichkeit eine Kontrolle ersetzen soll, ist das kein Vertrauensbeweis, sondern der Angriff.
  • Weicht der Vorgang vom vereinbarten Prozess ab? Neue Bankverbindung ohne Prüfung, Freigabe ohne zweite Person, Zahlung an der Kette vorbei.
  • Reagiert der Anrufer auf Unerwartetes? Ein Skript wird bei Zwischenfragen dünn. Fragen Sie nach etwas, das nicht ins Drehbuch passt, und hören Sie auf die Struktur der Antwort, nicht auf ihren Klang.
  • Klingt die Aufnahme zu sauber? Fehlende Raumgeräusche, gleichmäßige Betonung, Sätze ohne Versprecher können auffallen. Ein Beweis ist das nicht — über eine schlechte Verbindung hören Sie ohnehin nichts davon.
  • Wird eine Videoschalte als Beweis angeboten? Ein Gesicht auf dem Bildschirm ist heute genauso wenig ein Nachweis wie eine Stimme.
  • Der einzige verlässliche Punkt: Rückruf. Auflegen, die Nummer selbst aus dem internen Verzeichnis wählen, Sachverhalt schildern. Das dauert 90 Sekunden und beendet nahezu jeden Fall.
Das Wichtigste: Acht der neun Punkte erzeugen einen Verdacht. Nur der neunte klärt ihn.

Warum die Frage nach persönlichem Wissen kaum noch hilft

Der klassische Rat lautet, nach etwas Persönlichem zu fragen. In der Praxis trägt das nicht mehr weit. Geburtsdaten, Projektnamen, Namen von Vorgesetzten, letzte Urlaubsziele, sogar das Fußballteam der Tochter — vieles davon steht in beruflichen Netzwerken, im Intranet oder auf der eigenen Website.

Wenn Sie diesen Weg trotzdem gehen wollen, taugen nur Fragen zu einem gemeinsamen, nicht dokumentierten Moment: worüber Sie am Montag im Aufzug gelacht haben, wer bei der letzten Besprechung zu spät kam. Und selbst dann bleibt der Rückruf der bessere Weg — er verlangt keine Geistesgegenwart.

Was die KI-Verordnung damit zu tun hat

Seit dem 02.08.2026 gilt Art. 50 Abs. 5 der KI-Verordnung: Wer Menschen mit künstlich erzeugten Inhalten konfrontiert, muss sie spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion klar, erkennbar und barrierefrei darauf hinweisen. Für Unternehmen ist das eine Pflicht mit praktischen Folgen — etwa für Sprachassistenten, KI-Telefonannahme und eben auch für Übungen, in denen eine synthetische Stimme spricht.

Für die Abwehr echter Angriffe ändert die Vorschrift wenig: Wer betrügt, kennzeichnet nicht. Die Regel ist trotzdem nützlich, weil sie im eigenen Haus eine Erwartung schafft — bei uns sagt eine KI, dass sie eine ist. Was das für den Einsatz von KI im Unternehmen sonst bedeutet, behandeln wir gesondert im Beitrag zu Deepfake und CEO-Fraud.

Aus der Praxis

Es kam wirklich häufig vor, dass es dann ein Aha-Erlebnis war. Die Geschäftsleitung sagte: Das war mir so gar nicht bewusst. Ich dachte, Datenschutz ist dafür da, um mich zu ärgern.

Nils Oehmichen Nils OehmichenDatenschutzberater bei frag.hugo

Beim Thema Deepfake ist das Aha-Erlebnis meist ein anderes: dass die eigene Stimme in Podcasts, Webinaren und Grußbotschaften öffentlich vorliegt — freiwillig hochgeladen, aus guten Gründen. Das ist kein Fehler. Es heißt nur, dass die Prüfung an einer anderen Stelle stattfinden muss.

Vom Merkblatt zur Übung

Eine Checkliste im Intranet ändert im Ernstfall wenig. Was hilft, ist, die Situation einmal erlebt zu haben — mit Zeitdruck, mit einer drängenden Stimme, mit einer Entscheidung, die man selbst trifft. Genau das leisten Anruf-Drills: rund vier Minuten im Browser, ohne dass jemand wirklich anruft, mit Auflösung und Kurzlektion am Ende. Den Überblick über das Thema gibt der Artikel Vishing und Deepfake-Anrufe trainieren; wer die telefonische Rückruffalle kennenlernen will, liest weiter beim Callback-Phishing.

Ergänzend lohnt ein Blick in die Warnhinweise der polizeilichen Kriminalprävention und die Veröffentlichungen des BSI zu Social Engineering.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Deepfake-Anruf?

Ein Anruf, bei dem die Stimme des Gegenübers künstlich erzeugt oder nachgebildet wurde, um eine bestimmte Person vorzutäuschen. Die KI-Verordnung definiert Deepfakes in Art. 3 Nr. 60 der Verordnung (EU) 2024/1689 als durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen.

Kann man einen Deepfake-Anruf am Klang erkennen?

Darauf sollte man sich nicht verlassen. Unnatürliche Pausen, fehlende Hintergrundgeräusche oder eine gleichmäßige Betonung kommen vor, sind aber kein verlässliches Merkmal — über eine schlechte Mobilfunkverbindung fällt davon ohnehin fast nichts auf. Verlässlich ist nur die Prüfung über einen zweiten Kanal.

Was ist der sicherste Test bei einem verdächtigen Anruf?

Der Rückruf über eine Nummer, die Sie selbst kennen: aus dem internen Verzeichnis, nicht aus dem Display und nicht aus einer Mail, die zum Anruf angekündigt wurde. Wer wirklich angerufen hat, nimmt den Rückruf entgegen.

Hilft eine Rückfrage nach persönlichem Wissen?

Nur eingeschränkt. Vieles, was persönlich wirkt, steht in sozialen Netzwerken oder im Intranet. Besser sind Fragen, deren Antwort nur aus einem gemeinsamen, nicht dokumentierten Moment stammen kann — und selbst dann bleibt der Rückruf der bessere Weg.

Muss eine KI-Stimme als solche gekennzeichnet werden?

In der Anwendung durch Unternehmen ja: Art. 50 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt eine klare, erkennbare und barrierefreie Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion; die Pflicht gilt seit dem 02.08.2026. Kriminelle halten sich nicht daran — die Kennzeichnung ersetzt also keine Prüfung.

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Jens Hagel

Jens Hagel

Mitgründer & IT-Unternehmer

Jens hat im Dezember 2004 die hagel IT-Services GmbH in Hamburg gegründet, heute 35+ Mitarbeitende. Mitgründer von frag.hugo Informationssicherheit und der SYNAPSE KI-Agentur. Mehrfach als „Deutschlands beste IT-Dienstleister" (statista / brand eins) ausgezeichnet.

21 Jahre IT-Unternehmer statista / brand eins Award Microsoft Partner WatchGuard Gold
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