KRITIS OpenKRITIS BSI NIS2 Cybersecurity

Was ist OpenKRITIS? Die Plattform für Kritische Infrastrukturen 2026

Nils Oehmichen
Von Nils Oehmichen Datenschutzberater & Geschäftsführer
Das Wichtigste in Kürze
  • OpenKRITIS ist eine unabhängige Informationsplattform für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland.
  • Die Plattform unterstützt Betreiber und Prüfer bei der Umsetzung von NIS2, KRITIS-Regulierung und KRITIS-Dachgesetz.
  • Seit Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz – rund 30.000 Unternehmen sind betroffen.
  • Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 6. März 2026 vom Bundesrat beschlossen und regelt erstmals die physische Resilienz.
  • Betreiber müssen sich beim BSI und beim BBK registrieren – mit konkreten Fristen bis Juli 2026.
Stand: März 2026. Dieser Artikel berücksichtigt das am 6. März 2026 vom Bundesrat beschlossene KRITIS-Dachgesetz sowie das seit Dezember 2025 geltende NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG).

Wer sich mit IT-Sicherheit, Regulierung oder dem Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland befasst, stößt früher oder später auf OpenKRITIS. Die Plattform hat sich in den letzten Jahren zur zentralen Anlaufstelle für KRITIS-Betreiber, Prüfer und Berater entwickelt. Doch was genau bietet OpenKRITIS? Wer steht dahinter? Und warum ist die Plattform gerade jetzt so relevant wie nie zuvor?

Dieser Artikel ordnet OpenKRITIS in den regulatorischen Kontext ein, erklärt die KRITIS-Sektoren und Schwellenwerte, beleuchtet die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und zeigt, welche Pflichten auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen zukommen.

Was ist OpenKRITIS?

Definition: OpenKRITIS

OpenKRITIS ist eine unabhängige Informations- und Wissensplattform zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Sie unterstützt Betreiber und Prüfer in der KRITIS- und NIS2-Regulierung mit klaren Strukturen zur Umsetzung von Cybersecurity, Governance und Prüfungen. Die Plattform wird von Paul Weissmann herausgegeben und hat ihren Sitz in Bonn. Sie publiziert unter der ISSN 2748-565X.

OpenKRITIS ist keine Behörde und kein kommerzielles Softwareprodukt. Es handelt sich um eine fachlich fundierte Wissensplattform, die regulatorische Anforderungen aus dem BSI-Gesetz, der NIS2-Richtlinie und dem KRITIS-Dachgesetz strukturiert aufbereitet. Betrieben wird die Plattform durch die Insignals GmbH, die daneben auch individuelle Beratungsleistungen für regulierte Unternehmen anbietet.

Die Plattform richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen: KRITIS-Betreiber, die ihre regulatorischen Pflichten verstehen müssen. Prüfer, die Nachweise und Audits durchführen. Berater, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Und Entscheider, die die Auswirkungen der Regulierung auf ihr Unternehmen einschätzen wollen.

Was bietet OpenKRITIS konkret?

Die Plattform deckt eine breite Palette an Themen und Formaten ab:

  • Regulatorische Übersichten: Strukturierte Darstellung der KRITIS-Gesetzgebung, des NIS2-Umsetzungsgesetzes und des KRITIS-Dachgesetzes
  • NIS2-Mapping: Zuordnung von NIS2-Anforderungen zu etablierten Standards wie ISO 27001:2022, BSI C5:2020 und dem NIS2 Implementing Act
  • Sektoren und Schwellenwerte: Detaillierte Aufschlüsselung der KRITIS-Anlagenkategorien nach BSI-KritisV
  • Schulungen: Die OpenKRITIS Summer School 2026 bietet intensive Workshops zu NIS2, KRITIS, ISMS und Resilienz
  • Betreiberforum: Regelmäßiger Austausch für regulierte Unternehmen alle zwei Monate in Köln
  • Aktuelle Meldungen: Laufende Berichterstattung über Gesetzesänderungen, Fristen und behördliche Anforderungen

Für KRITIS-Betreiber ist OpenKRITIS damit eine der wertvollsten frei zugänglichen Ressourcen im deutschsprachigen Raum.

Was sind Kritische Infrastrukturen?

Kritische Infrastrukturen – kurz KRITIS – sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung würde nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen.

Das Konzept ist nicht abstrakt. Wenn ein Wasserwerk ausfällt, haben Hunderttausende kein Trinkwasser. Wenn ein Krankenhaus seine IT verliert, können keine Notfalloperationen stattfinden. Wenn das Stromnetz kollabiert, steht alles still. Genau deshalb hat der Gesetzgeber für diese Bereiche besondere Schutzanforderungen geschaffen.

In Deutschland werden Kritische Infrastrukturen über zwei Dimensionen definiert: die Sektorzugehörigkeit und die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV). Nur wer beide Kriterien erfüllt, gilt formal als KRITIS-Betreiber.

Die KRITIS-Sektoren und ihre Schwellenwerte

Die BSI-Kritisverordnung definiert konkret, welche Anlagen als Kritische Infrastruktur gelten. Der Grundgedanke: Eine Anlage ist dann kritisch, wenn sie rechnerisch mindestens 500.000 Menschen versorgt. Dieser Versorgungsgrad wird für jeden Sektor in messbare Schwellenwerte umgerechnet.

Sektor Anlagenkategorie (Beispiele) Schwellenwert
Energie Erzeugungsanlage (Strom) 36 MW Leistung
Übertragungs-/Verteilernetz 3.700 GWh/Jahr
Gasförderanlage / Fernleitung 5.190 GWh Gas
Heizwerk / Fernwärme 2.300 GWh Wärme
Wasser Gewinnungs-/Verteilungsanlage 22 Mio. m³/Jahr
Kläranlage 500.000 Einwohner
Ernährung Lebensmittelherstellung 434.500 t Speisen/Jahr
Gesundheit Krankenhaus 30.000 vollstat. Fälle/Jahr
Arzneimittelproduktion 90,68 Mio. EUR Umsatz
Labor 1,5 Mio. Aufträge/Jahr
Transport & Verkehr Flughafen 20 Mio. Passagiere/Jahr
Bahnverkehr 23.000 Züge/Jahr
IT & Telekommunikation Zugangsnetz 100.000 Teilnehmer
Rechenzentrum 3,5 MW IT-Leistung
Finanz- & Versicherungswesen Autorisierungssystem (ATM) 15 Mio. Transaktionen/Jahr
Versicherungssystem 500.000 Leistungsfälle/Jahr
Siedlungsabfallentsorgung Sammlung / Beförderung 500.000 versorgte Einwohner

Wichtig: Die Schwellenwerte wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Besonders auffällig ist die Absenkung im Energiesektor: Der Schwellenwert für Stromerzeugungsanlagen wurde von ehemals 420 MW auf 36 MW reduziert. Dadurch fallen deutlich mehr Anlagen in den Geltungsbereich. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren beim BSI insgesamt 1.179 Betreiber mit 2.136 Anlagen als KRITIS registriert.

Die drei Säulen der KRITIS-Regulierung 2026

Das regulatorische Umfeld für Kritische Infrastrukturen in Deutschland steht 2026 auf drei Säulen. Jede dieser Säulen adressiert unterschiedliche Aspekte, und erst zusammen ergeben sie das vollständige Bild.

1. Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Das NIS2-Umsetzungsgesetz setzt die europäische NIS2-Richtlinie in deutsches Recht um. Es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und reformiert das BSI-Gesetz grundlegend. Der Kerngedanke: Cybersicherheit ist kein freiwilliges Thema mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht mit empfindlichen Sanktionen.

Das Gesetz erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen massiv – von einigen tausend KRITIS-Betreibern auf rund 29.000 bis 30.000 betroffene Einrichtungen. Besonders brisant: Es gab keine Übergangsfrist. Seit dem Inkrafttreten gelten die Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten sofort.

2. Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag beschlossen und am 6. März 2026 vom Bundesrat bestätigt. Es setzt die europäische CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 um und regelt erstmals die physische Resilienz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland.

Während das NIS2-Gesetz auf IT-Sicherheit fokussiert, adressiert das Dachgesetz den Schutz vor physischen Bedrohungen: Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus. Betreiber kritischer Anlagen müssen künftig Resilienzmaßnahmen umsetzen, Business-Continuity-Management betreiben und sich bis spätestens 17. Juli 2026 beim BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) registrieren.

3. Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)

Die BSI-Kritisverordnung bestimmt, welche Anlagen konkret als Kritische Infrastruktur gelten. Sie definiert die Sektoren, Anlagenkategorien und Schwellenwerte – quasi das technische Fundament der gesamten KRITIS-Regulierung. Die Verordnung wurde zuletzt Ende 2023 novelliert und um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert.

Zusammenhang der drei Regelwerke: Die BSI-KritisV definiert, wer KRITIS-Betreiber ist. Das NIS2UmsuCG regelt, was diese Betreiber für die IT-Sicherheit tun müssen. Das KRITIS-Dachgesetz regelt, was sie für die physische Resilienz tun müssen. OpenKRITIS hilft dabei, alle drei Regelwerke zu verstehen und umzusetzen.

KRITIS vs. NIS2: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe KRITIS und NIS2 werden häufig in einem Atemzug genannt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge. Eine saubere Abgrenzung ist für Betreiber entscheidend, weil sich daraus unterschiedliche Pflichten ergeben.

Kriterium KRITIS (klassisch) NIS2 (ab 2025)
Rechtsgrundlage BSI-Gesetz + BSI-KritisV NIS2UmsuCG (BSIG-neu)
Betroffene ca. 1.200 Betreiber / 2.100 Anlagen ca. 29.000–30.000 Einrichtungen
Identifikation Schwellenwerte (BSI-KritisV) Unternehmensgröße + Sektorzugehörigkeit
Schwellenwerte Anlagenspezifisch (z.B. 36 MW, 22 Mio. m³) Ab 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Umsatz
Fokus Spezifische kritische Anlagen Gesamte Geschäftsprozesse, End-to-End
Governance Technische Sicherheitsmaßnahmen Dokumentierte Governance + persönliche Haftung der Geschäftsführung
Prüfung Nachweis alle 3 Jahre Nachweispflicht + behördliche Stichproben
Bußgelder Bis 2 Mio. € Bis 10 Mio. € oder 2 % Jahresumsatz
Registrierung Beim BSI Beim BSI (Frist: 3 Monate nach Inkrafttreten)

Der entscheidende Punkt: Die klassische KRITIS-Regulierung und NIS2 existieren parallel. KRITIS-Betreiber, die bisher schon reguliert waren, bleiben es weiterhin – tragen aber jetzt zusätzliche NIS2-Pflichten. Und tausende Unternehmen, die bisher nicht als KRITIS galten, fallen durch NIS2 erstmals unter regulatorische Anforderungen.

Das novellierte BSI-Gesetz kennt daher drei Kategorien betroffener Unternehmen:

  1. Betreiber kritischer Anlagen (klassische KRITIS-Betreiber mit Schwellenwertüberschreitung)
  2. Besonders wichtige Einrichtungen (große Unternehmen in Kernsektoren: ab 250 Mitarbeitende oder über 50 Mio. EUR Umsatz)
  3. Wichtige Einrichtungen (mittlere Unternehmen in regulierten Sektoren: ab 50 Mitarbeitende oder über 10 Mio. EUR Umsatz)

Die Rolle des BSI in der KRITIS-Aufsicht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen. Durch das NIS2-Umsetzungsgesetz wurden seine Befugnisse erheblich ausgeweitet. Der Bund hat die Schaffung von über 1.500 neuen Stellen beim BSI eingeplant, um die wachsenden Aufgaben bewältigen zu können.

Die Aufgaben des BSI im KRITIS-Kontext umfassen:

  • Registrierung: Betreiber müssen sich über das BSI-Meldeportal registrieren. Für besonders wichtige Einrichtungen galt eine Frist bis zum 6. März 2026.
  • Konkretisierung: Das BSI kann technische Sicherheitsanforderungen präzisieren und branchenspezifische Standards anerkennen.
  • Prüfung: Behördliche Überprüfungen und Stichproben bei regulierten Einrichtungen.
  • Meldewesen: Entgegennahme und Auswertung von Sicherheitsvorfällen mit festgelegten Meldefristen (24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden detaillierter Bericht).
  • Koordination: Steuerung der nationalen Reaktion auf schwerwiegende Cyberangriffe und Informationsaustausch mit europäischen Partnern.

Was müssen KRITIS-Betreiber konkret tun?

Pflichten im Überblick (Stand März 2026):
  • Registrierung beim BSI – für besonders wichtige Einrichtungen bis 6. März 2026, für wichtige Einrichtungen innerhalb von 3 Monaten
  • Registrierung beim BBK – für Betreiber kritischer Anlagen bis 17. Juli 2026 (KRITIS-Dachgesetz)
  • Risikomanagement – systematische Identifikation und Bewertung von Cyberrisiken
  • Technische Maßnahmen – Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Netzwerksegmentierung, Monitoring
  • Meldepflichten – 24h-Frühwarnung und 72h-Detailmeldung bei Sicherheitsvorfällen
  • Business Continuity – Notfallpläne, Backup-Strategien, Wiederherstellungskonzepte
  • Lieferkettensicherheit – Überprüfung und Absicherung der Zulieferer
  • Nachweispflicht – Prüfung alle drei Jahre für Betreiber kritischer Anlagen
  • Schulungspflicht – Geschäftsführung muss an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen
Frist beachten: Registrierung beim BBK bis 17. Juli 2026

Betreiber kritischer Anlagen müssen sich erstmals auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren. Wer die Frist versäumt, riskiert Sanktionen nach dem KRITIS-Dachgesetz.

Die Kosten für die Umsetzung sind erheblich. Laut Schätzungen der Bundesregierung betragen die jährlichen Compliance-Kosten für die Wirtschaft rund 1,65 Milliarden Euro. Hinzu kommen einmalige Umstellungskosten von 1,37 Milliarden Euro und administrative Informationspflichten von 121 Millionen Euro pro Jahr. Diese Zahlen verdeutlichen: KRITIS-Compliance ist ein substanzielles Investitionsprogramm.

Geschäftsführerhaftung unter NIS2

Ein Punkt, der viele Geschäftsführer aufschreckt: Die persönliche Haftung für Cybersicherheit ist unter NIS2 nicht delegierbar. Die Geschäftsleitung muss Risikomanagement-Maßnahmen genehmigen, deren Umsetzung überwachen und selbst an Schulungen teilnehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Für wichtige Einrichtungen liegen die Grenzen bei 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent.

Wer sich mit der praktischen Umsetzung von NIS2 im Mittelstand auseinandersetzen möchte, findet in unserem Artikel zur NIS2-Beratung in Hamburg konkrete Handlungsempfehlungen.

Ist mein Unternehmen KRITIS? Die Checkliste

Ob Ihr Unternehmen unter die KRITIS-Regulierung oder NIS2 fällt, lässt sich systematisch prüfen. Die folgende Checkliste führt Sie durch die relevanten Fragen.

Checkliste: Ist mein Unternehmen KRITIS oder NIS2-pflichtig?

Sektorzugehörigkeit: Ist Ihr Unternehmen in einem der regulierten Sektoren tätig? (Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport, IT/TK, Finanzwesen, Abfallentsorgung, Weltraum)

Schwellenwerte (KRITIS): Überschreitet Ihre Anlage die in der BSI-KritisV definierten Schwellenwerte für den jeweiligen Sektor?

Unternehmensgröße (NIS2): Hat Ihr Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz von über 10 Mio. EUR?

NIS2-Sektoren: Sind Sie in einem der erweiterten NIS2-Sektoren tätig? (zusätzlich: verarbeitendes Gewerbe, Chemie, Lebensmittel, Post/Kurier, digitale Dienste, Forschung, Abfallwirtschaft)

Lieferkette: Sind Sie Zulieferer für Unternehmen, die unter KRITIS oder NIS2 fallen?

Sonderfälle: Betreiben Sie qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries, DNS-Dienste oder digitale Infrastruktur? (gilt unabhängig von der Größe)

Registrierung: Haben Sie sich bereits beim BSI registriert? Ist eine Registrierung beim BBK erforderlich?

Ergebnis: Wenn Sie bei den Punkten 1+2 oder 3+4 mit Ja antworten, besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Regulierungspflicht. Im Zweifel empfehlen wir eine professionelle IT-Sicherheitsberatung, die Ihre konkrete Situation bewertet.

Wie OpenKRITIS bei der Umsetzung hilft

Die Stärke von OpenKRITIS liegt in der strukturierten Aufbereitung komplexer regulatorischer Anforderungen. Drei Bereiche stechen besonders hervor.

NIS2-Mapping auf bestehende Standards

Viele Unternehmen haben bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 oder nutzen den BSI-Grundschutz. Die Frage ist: Was davon erfüllt bereits die NIS2-Anforderungen? Und wo bestehen Lücken?

Das NIS2-Mapping von OpenKRITIS ordnet die einzelnen Anforderungen des NIS2-Umsetzungsgesetzes bestehenden Sicherheitsstandards zu. Konkret wird gemappt auf:

  • ISO 27001:2022 – der internationale Standard für Informationssicherheitsmanagement
  • BSI C5:2020 – der Cloud-Sicherheitsstandard des BSI
  • NIS2 Implementing Act – die technischen Durchführungsbestimmungen auf EU-Ebene

Dieses Mapping ist für Prüfer und Betreiber gleichermaßen wertvoll. Es zeigt, welche bestehenden Maßnahmen anerkannt werden und wo nachgebessert werden muss.

Schulungs- und Weiterbildungsangebote

Die OpenKRITIS Summer School 2026 richtet sich an regulierte Unternehmen und bietet intensive Workshops zu Themen wie NIS2-Umsetzung, KRITIS-Regulierung, ISMS-Aufbau und Resilienz. Die Kurse finden in kleinen Gruppen im Rheinland statt und bieten einen praxisorientierten Einstieg.

Darüber hinaus veranstaltet OpenKRITIS alle zwei Monate ein Betreiberforum in Köln, bei dem sich regulierte Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und praktische Herausforderungen austauschen können.

Informationsplattform und Nachschlagewerk

OpenKRITIS dokumentiert fortlaufend den aktuellen Stand der Gesetzgebung, veröffentlicht Analysen zu Gesetzesentwürfen und ordnet behördliche Anforderungen ein. Für viele Betreiber und deren Berater ist die Plattform das erste Nachschlagewerk, wenn es um Fristen, Registrierungspflichten oder Prüfungsanforderungen geht.

Aktuelle Fristen und Termine 2026

Die regulatorische Landschaft 2026 ist dicht getaktet. Hier die wichtigsten Termine im Überblick:

Wichtige Fristen 2026:
  • 6. Januar 2026: BSI-Meldeportal für NIS2-Registrierung online
  • 6. März 2026: Registrierungsfrist für besonders wichtige Einrichtungen beim BSI
  • 6. März 2026: Zustimmung des Bundesrats zum KRITIS-Dachgesetz
  • 17. Juli 2026: Registrierungsfrist für Betreiber kritischer Anlagen beim BBK
  • Sommer 2026: OpenKRITIS Summer School mit NIS2- und KRITIS-Workshops

Die Kosten der Nicht-Compliance

Die Frage lautet längst nicht mehr, ob Unternehmen in KRITIS-Compliance investieren, sondern wie viel. Die Sanktionsrahmen haben sich mit NIS2 dramatisch verschärft:

  • Besonders wichtige Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Betreiber kritischer Anlagen: Zusätzliche Sanktionen nach KRITIS-Dachgesetz für Verstöße gegen physische Resilienzanforderungen

Neben den finanziellen Sanktionen drohen auch reputative Schäden. Das BSI kann bei schwerwiegenden Verstößen die Öffentlichkeit informieren. Und die persönliche Haftung der Geschäftsführung macht das Thema zur Chefsache.

Unternehmen, die noch keinen strukturierten Ansatz zur Cybersicherheit verfolgen, sollten dies zeitnah ändern. Unsere IT-Sicherheitsberatung in Hamburg unterstützt Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen effizient umzusetzen.

Die Zukunft der KRITIS-Regulierung

Die Regulierungsdynamik wird nicht nachlassen. Auf europäischer Ebene steht bereits der Cyber Resilience Act (CRA) in den Startlöchern, der Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen definiert. Die EU-Kommission arbeitet zudem an einer Überarbeitung des Cybersecurity Act (CSA2), der die ENISA stärken und EU-weite Zertifizierungsschemata vorantreiben soll.

Für KRITIS-Betreiber bedeutet das: Die Anforderungen werden weiter steigen. Wer heute die Grundlagen legt – ein funktionierendes ISMS, dokumentierte Prozesse, geschulte Mitarbeitende – wird morgen deutlich weniger Aufwand haben, neue Anforderungen zu integrieren.

OpenKRITIS bleibt dabei eine zentrale Ressource, um die Entwicklungen zu verfolgen und die eigene Compliance-Strategie darauf auszurichten.

Sie brauchen Unterstützung bei KRITIS und NIS2?

Die Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind komplex – und die Fristen laufen. Ob Registrierung beim BSI, Aufbau eines ISMS oder Vorbereitung auf behördliche Prüfungen: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.

  • NIS2-Readiness-Assessment: Wo stehen Sie? Welche Lücken bestehen?
  • ISMS-Aufbau: Strukturiertes Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001
  • KRITIS-Registrierung: Begleitung bei der Registrierung beim BSI und BBK
  • Datenschutz-Integration: DSGVO- und NIS2-Anforderungen ganzheitlich umsetzen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist OpenKRITIS und wer betreibt die Plattform?

OpenKRITIS ist eine unabhängige Informationsplattform zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Die Plattform wird von Paul Weissmann herausgegeben und durch die Insignals GmbH mit Sitz in Bonn betrieben. Sie bietet strukturierte Informationen zu KRITIS-Regulierung, NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz. OpenKRITIS ist keine Behörde und keine Software, sondern ein Wissensprojekt mit ergänzenden Beratungsangeboten.

Welche Unternehmen gelten als Kritische Infrastruktur?

Als Kritische Infrastruktur gelten Unternehmen, deren Anlagen die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung überschreiten. Die Sektoren umfassen Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport, IT und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung. Der Grundsatz: Eine Anlage ist dann kritisch, wenn sie rechnerisch mindestens 500.000 Menschen versorgt. Zum Stichtag Ende 2025 waren rund 1.179 Betreiber mit 2.136 Anlagen beim BSI registriert.

Was ist der Unterschied zwischen KRITIS und NIS2?

KRITIS bezeichnet das bestehende deutsche Regelwerk für Betreiber Kritischer Infrastrukturen mit anlagenspezifischen Schwellenwerten. NIS2 ist die europäische Cybersicherheitsrichtlinie, deren deutsche Umsetzung (NIS2UmsuCG) seit Dezember 2025 gilt und den Kreis der regulierten Unternehmen auf rund 30.000 ausweitet. KRITIS-Betreiber unterliegen beiden Regelwerken gleichzeitig. NIS2 geht über KRITIS hinaus und verlangt dokumentierte Governance-Prozesse, persönliche Geschäftsführerhaftung und strengere Meldepflichten.

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in deutsches Recht um. Es wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag beschlossen und am 6. März 2026 vom Bundesrat bestätigt. Das Gesetz regelt erstmals die physische Resilienz Kritischer Infrastrukturen – also den Schutz vor Naturkatastrophen, Sabotage und Terrorismus. Betreiber kritischer Anlagen müssen sich bis zum 17. Juli 2026 beim BBK registrieren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen KRITIS-Auflagen?

Die Sanktionen wurden mit NIS2 deutlich verschärft. Besonders wichtige Einrichtungen riskieren Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für wichtige Einrichtungen gelten Obergrenzen von 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent. Neu ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung, die nicht auf den IT-Leiter oder CISO delegiert werden kann. Zusätzlich kann das BSI bei schwerwiegenden Verstößen die Öffentlichkeit informieren.

Muss ich mich als Unternehmen selbst identifizieren?

Ja. Sowohl unter KRITIS als auch unter NIS2 gilt das Prinzip der Selbstidentifikation. Unternehmen müssen eigenständig prüfen, ob sie unter die Regulierung fallen, und sich innerhalb der gesetzlichen Fristen beim BSI registrieren. Das BSI-Meldeportal ist seit dem 6. Januar 2026 online. Wer unsicher ist, ob eine Betroffenheit vorliegt, sollte eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen. Unser externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg unterstützt auch bei der Schnittstelle zwischen Datenschutz und Informationssicherheit.

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Über den Autor

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Datenschutzberater & Geschäftsführer

Nils ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH. Er berät mittelständische Unternehmen zu DSGVO, NIS2 und IT-Sicherheit – praxisnah und verständlich.

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