Datenschutz für Logistikunternehmen in Hamburg
GPS-Tracking, Flottenmanagement und Lieferkettendaten — DSGVO-konform und NIS2-ready
Erfahrung mit Logistik, Speditionen und Reedereien in Hamburg
Datenschutz-Risiken in der Logistik
GPS-Tracking = Mitarbeiterüberwachung
Flottenmanagement und Telematik erzeugen lückenlose Bewegungsprofile Ihrer Fahrer. Ohne Betriebsvereinbarung und DSFA drohen Klagen und Bußgelder.
NIS2 trifft Logistik ab 50 MA
Logistikunternehmen ab 50 Mitarbeitern fallen unter NIS2 (seit Dezember 2025). Meldepflichten, Risikomanagement und Geschäftsführerhaftung — wer nicht handelt, haftet persönlich.
Grenzüberschreitende Daten ohne Rechtsgrundlage
Frachtdaten, Zolldokumente, Empfängeradressen — bei internationalen Transporten fließen Daten in Drittländer. Ohne SCC oder Angemessenheitsbeschluss ist das illegal.
Persönliche Beratung + digitale Plattform
frag.hugo kombiniert persönliche Datenschutzberatung durch zertifizierte Datenschutzexperten mit einer digitalen Plattform für Ihr komplettes Datenschutzmanagement.
Warum Unternehmen in Hamburg sich für frag.hugo entscheiden
GPS-Tracking compliant
Betriebsvereinbarung, DSFA, Mitarbeiterinformation — Flottenmanagement DSGVO-konform.
NIS2-ready
Betroffenheitscheck, Gap-Analyse, Umsetzungsbegleitung — alles aus einer Hand.
Drittlandtransfers
SCC, TIA, Angemessenheitsbeschlüsse — internationale Datenflüsse absichern.
Hafenwirtschaft-Know-how
Hamburger Hafen, Reedereien, Speditionen — wir kennen die Branche.
Ab 149 €/Monat
Externer DSB günstiger als jede NIS2-Strafe.
Persönlich in Hamburg
Vor-Ort-Termine in Hamburgs Logistik-Hub.
So machen wir Ihre Logistik compliant
Logistik-Audit
GPS, Telematik, Frachtdaten, Personal — alle Datenverarbeitungen erfassen.
NIS2-Check
Betroffenheitsanalyse: Fallen Sie unter NIS2? Was müssen Sie tun?
Compliance-Paket
VVT, AVVs, Betriebsvereinbarung GPS, DSFA, Drittlandtransfer-Regeln.
Monitoring
Laufende Betreuung: NIS2-Meldepflichten, Incident Response, Schulungen.
Das sagen unsere Mandanten
„Unser vorheriger DSB hat einmal im Jahr eine Checkliste geschickt. Nils kommt vorbei, kennt unsere Prozesse in der Schifffahrt – Besatzungsdaten, Hafenmeldungen, GPS-Tracking – und sagt konkret, was zu tun ist.“
„Ein Großkunde hat uns ein NIS2-Lieferantenaudit geschickt – 38 Fragen, Nachweise verlangt. Dank frag.hugo hatten wir alle Richtlinien und das Datenschutzkonzept bereits parat. Auftrag gerettet.“
„Unsere M365-Umgebung wurde gehackt – Phishing trotz MFA. Nils hat die Meldung an die Behörde innerhalb der 72-Stunden-Frist durchgebracht. Ohne ihn hätten wir die Frist gerissen.“
„Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen — ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.“
Nils Oehmichen — Geschäftsführer & Datenschutzberater, frag.hugo
Inhalt in Kürze
- Logistikunternehmen in Hamburg verarbeiten täglich Millionen personenbezogener Daten — GPS-Tracking, Telematik, Frachtbriefe und Zolldokumente unterliegen der DSGVO.
- NIS2 gilt seit Dezember 2025 für Logistik-GmbH und Speditionen ab 50 Mitarbeitern — inklusive Geschäftsführerhaftung und 24-Stunden-Meldepflicht.
- Berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO reichen für GPS-Tracking allein oft nicht aus — Betriebsvereinbarung und DSFA sind Pflicht.
- frag.hugo unterstützt Logistiker in Hamburg als externer Datenschutzbeauftragter ab 149 €/Monat — persönlich, digital und branchenerfahren.
Der Hamburger Hafen: Drehscheibe für Daten und Waren
Hamburg ist Deutschlands größter Seehafen und einer der wichtigsten Logistikstandorte Europas. Über 8.000 Logistikunternehmen sind in der Metropolregion ansässig — von internationalen Reedereien über mittelständische Speditionen bis hin zu Lagerhaltungs- und Fulfillment-Dienstleistern. Jede dieser GmbH oder Service GmbH verarbeitet personenbezogene Daten, die unter die DSGVO und das BDSG fallen.
Mit der Digitalisierung der Lieferkette wächst auch die Datenmenge: GPS-Tracking, Telematik, digitale Frachtbriefe, Zolldaten und Flottenmanagement erzeugen täglich Millionen personenbezogener Datenpunkte. Die Erhebung, Datenverarbeitung und Übermittlung dieser Informationen ist ohne klare Rechtsgrundlage und Bestimmung des Verarbeitungszwecks ein erhebliches Compliance-Risiko. Die zuständige Aufsichtsbehörde — der HmbBfDI — beobachtet die Logistikbranche aufmerksam.
Die drei größten Datenschutz-Herausforderungen in der Logistik
1. GPS-Tracking und Fahrerüberwachung
Moderne Telematiksysteme erfassen weit mehr als nur Standortdaten: Geschwindigkeit, Bremsverhalten, Lenkzeiten und Pausenzeiten werden lückenlos protokolliert. Aus Datenschutzsicht sind diese Daten personenbezogen, sobald sie einem Fahrer zugeordnet werden können. Jede Erhebung dieser Daten erfordert eine transparente Information gemäß Art. 13 DSGVO.
Der HmbBfDI sieht GPS-Tracking kritisch, wenn es zur permanenten Verhaltenskontrolle eingesetzt wird. Berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können als Rechtsgrundlage dienen — aber nur mit klarer Zweckbindung (z. B. Tourenoptimierung, Diebstahlschutz) und transparenter Information der Fahrer. Eine Betriebsvereinbarung ist dringend empfohlen, und der Widerruf einer erteilten Einwilligung muss jederzeit möglich sein. Ohne Bereitstellung einer DSFA drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
2. Grenzüberschreitender Datentransfer und Übermittlung
Internationale Transporte bedeuten internationale Datenflüsse. Wenn Sie mit Partnern in Drittstaaten arbeiten, gelten strenge Transferregeln für die Übermittlung personenbezogener Daten:
- USA: Nur mit Unternehmen, die unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind
- UK: Adequacy Decision der EU, Verlängerung 2025 erfolgt
- China, Indien, Türkei: Standardvertragsklauseln (SCC) erforderlich, ggf. Transfer Impact Assessment gemäß Art. 46 DSGVO
Die Verarbeitung der Daten erfolgt dabei häufig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) oder lit. f DSGVO (berechtigte Interessen). Ohne korrekte Rechtsgrundlage drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.
3. NIS2 und Lieferkettensicherheit
Der Sektor Transport und Verkehr ist als „wesentliche Einrichtung” in NIS2 klassifiziert. Das bedeutet: Logistikunternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen seit Dezember 2025 umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen nachweisen — einschließlich Lieferketten-Risikomanagement, Incident-Reporting innerhalb von 24 Stunden und persönlicher Geschäftsführerhaftung. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffen jede GmbH und Service GmbH im Logistiksektor.
Auch kleinere Zulieferer sind betroffen: Große Auftraggeber müssen ihre Lieferkette absichern und werden Nachweise von Ihnen verlangen. Mit Hugo Shield können Sie diese Compliance kostenfrei nachweisen.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten Logistikunternehmen?
Die Datenverarbeitung in der Logistik ist vielfältig. Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden regelmäßig erhoben:
- Fahrerdaten: Name, Führerscheinklasse, Lenkzeiten, Pausenzeiten, GPS-Standorte, Fahrstil-Analysen
- Kundendaten: Kontaktdaten, Adressen, Bestellhistorie, Zahlungsinformationen über das Kontaktformular oder direkte Kontaktaufnahme
- Subunternehmerdaten: Vertragsdaten, Zertifikate, Versicherungsnachweise
- Zolldaten: Absender- und Empfängerdaten, Warenbeschreibungen mit Personenbezug
- Mitarbeiterdaten: Personalakten, Gehaltsabrechnungen, Krankmeldungen
Die betreffenden personenbezogenen Daten werden auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen verarbeitet — von der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) über berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die der betroffenen Personen muss in einem strukturierten Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden.
Typische Datenschutz-Lücken bei Hamburger Logistikern
Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die häufigsten Probleme:
- Kein VVT für Telematikdaten — GPS-Tracking und Flottensysteme werden oft nicht als Verarbeitungstätigkeit erfasst
- Fehlende AVV mit Subunternehmern — Subunternehmer in der Transportkette verarbeiten Daten im Auftrag, aber der AVV fehlt
- Keine Löschfristen für Fahrtendaten — Telematikdaten werden unbegrenzt gespeichert statt nach definierten Fristen automatisch gelöscht
- Unzureichende Fahrer-Information — Art. 13 DSGVO wird bei GPS-Tracking oft nicht beachtet
- Kein Meldeprozess für Datenpannen — Die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO wird ohne vorbereiteten Prozess regelmäßig gerissen
- Keine Einschränkung der Verarbeitung — Betroffene können ihr Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 16, 17 und 18 DSGVO nicht geltend machen
Wann kann ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden?
Sie können sich jederzeit an Ihren Datenschutzbeauftragten wenden — egal ob intern oder extern bestellt. Das gilt für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und alle betroffenen Personen. Typische Anlässe sind:
- Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten — z. B. welche personenbezogenen Daten erhoben werden und zu welchem Zweck
- Geltendmachung von Betroffenenrechten — Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Datenübertragbarkeit in einem gängigen und maschinenlesbaren Format (Art. 20 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde — Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO
- Widerspruch einlegen — Bei Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO) können Sie gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen, sofern sich Gründe aus Ihrer besonderen Situation ergeben
Bei frag.hugo erreichen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten Nils Oehmichen direkt und ohne Umwege — Kontakt aufnehmen oder ein kostenloses Erstgespräch buchen.
Welche Behörde ist die oberste Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg?
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Hamburg ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Der HmbBfDI überwacht die Einhaltung der DSGVO und des BDSG durch Hamburger Unternehmen — einschließlich Logistikunternehmen und Speditionen.
Sie können sich an den HmbBfDI wenden, wenn Sie eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen möchten. Das Beschwerderecht gilt unabhängig vom Wohnsitz — Sie können die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wählen.
Für Logistikunternehmen prüft der HmbBfDI unter anderem:
- Zulässigkeit von GPS-Tracking und Telematik-Überwachung
- Einhaltung der Löschfristen für Fahrtendaten
- Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Zoll- und Frachtdaten in Drittländer
- Korrektheit der Datenschutzerklärung auf unserer Website und der Website Ihrer Logistik-GmbH
Daneben empfiehlt sich die Orientierung an den Leitlinien des BSI für die IT-Sicherheit in der Logistik — insbesondere im Kontext von NIS2. Beachten Sie: Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden — die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Wie lange sollten personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung aufbewahrt werden?
Die Speicherdauer personenbezogener Daten in der Logistik richtet sich nach dem Grundsatz der Datenminimierung und den gesetzlichen Bestimmungen:
| Datenart | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Frachtbriefe | 6 Jahre | § 257 HGB |
| Zolldokumente | 10 Jahre | § 147 AO |
| GPS-Fahrtendaten | Max. 90 Tage | Berechtigte Interessen |
| Bewerberdaten | 6 Monate | AGG |
| Lohnunterlagen | 10 Jahre | § 147 AO |
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die erhobenen Daten automatisch gelöscht werden. Die Verarbeitung dient dann nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck. Betroffene Personen haben das Recht, die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist.
Wichtig: Im Rahmen der Auftragsverarbeitung (AVV) muss klar geregelt sein, dass der Auftragsverarbeiter die Daten nach Beendigung des Auftrags löscht oder zurückgibt. Ohne diese Regelung riskieren Sie Bußgelder der Aufsichtsbehörde.
Kann der Geschäftsführer selbst Datenschutzbeauftragter werden?
Nein. Der Geschäftsführer einer Logistik-GmbH kann nicht gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter fungieren. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Der Grund: Es besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Geschäftsführung (die Datenverarbeitungen verantwortet) und dem Datenschutzbeauftragten (der diese kontrolliert).
Gleiches gilt für den IT-Leiter, den Personalleiter oder andere Personen mit Entscheidungsbefugnis über die Datenverarbeitung.
Die Lösung für Logistikunternehmen: Ein externer Datenschutzbeauftragter wie frag.hugo. Vorteile gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten:
- Kein Interessenkonflikt — unabhängige Kontrolle der Datenverarbeitung
- Kein erweiterter Kündigungsschutz — flexible Zusammenarbeit ohne arbeitsrechtliches Risiko
- Branchenwissen — Erfahrung mit Logistik, Speditionen und Reedereien in Hamburg
- Sofort verfügbar — keine langwierige Einarbeitung
- Kostentransparent — ab 149 €/Monat statt eines Vollzeit-Gehalts
Betroffenenrechte in der Logistik: Rechte und Freiheiten Ihrer Fahrer und Kunden
Betroffene Personen — Fahrer, Kunden, Lieferanten — haben umfassende Rechte gemäß Art. 15–22 DSGVO. Logistikunternehmen müssen Prozesse für folgende Anfragen bereitstellen:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) — Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Zu welchem Zweck? An welche Kategorien von Empfängern werden sie übermittelt?
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Fehlerhafte Daten müssen unverzüglich korrigiert werden
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) — Daten müssen gelöscht werden, wenn der Zweck entfällt oder ein Widerspruch eingelegt wird
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Betroffene können ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übertragen verlangen
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) — Bei Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen können Betroffene aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen. Sie müssen dann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ohne dokumentierte Prozesse für diese Betroffenenrechte riskieren Sie eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und empfindliche Sanktionen. Wir helfen Ihnen, diese Prozesse effizient aufzusetzen — vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
So sichern wir Ihr Logistikunternehmen ab
Wir kennen die Hamburger Logistikbranche und ihre spezifischen Datenschutzanforderungen. Unser Ansatz:
- Branchen-Audit — Erfassung aller Datenverarbeitungen entlang Ihrer Transportkette, inklusive DSGVO-Audit und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
- VVT und AVV — Professionelle Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeiter
- Telematik-Compliance — Rechtskonforme Gestaltung von GPS-Tracking und Fahrermonitoring
- NIS2-Vorbereitung — Risikomanagement, Meldeprozesse und Lieferketten-Absicherung mit Hugo Shield
- Laufende Betreuung — Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für alle Datenschutzfragen
Testen Sie vorab kostenlos den Hugo Check, um den Datenschutzstatus Ihrer Website zu prüfen. Oder kontaktieren Sie uns direkt — Nils Oehmichen berät Sie persönlich.
Auch in Ihrer Region
Neben Hamburg betreuen wir Logistikunternehmen in der gesamten Metropolregion und darüber hinaus:
- Datenschutzbeauftragter Buxtehude – Elbe-Logistik, Airbus-Zulieferer & Hafen-Anbindung
- Datenschutzbeauftragter Lübeck – Skandinavien-Hub, Fährverkehr & Hafenlogistik
- Datenschutzbeauftragter Bremen – BLG, Eurogate & Überseehafen
- Datenschutzbeauftragter Elmshorn – A23-Korridor & Lebensmitteltransporte
- Datenschutzbeauftragter Kiel – Ostsee-Fährverkehr & Werften
- Datenschutzbeauftragter Rostock – Überseehafen & Maritime Wirtschaft
DSGVO in der Logistik — Ihre Fragen
Speditionen verarbeiten Fahrzeugdaten, GPS-Tracking, Fahrerpersonaldaten, Zolldokumente und Kundendaten — die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen der DSGVO. Besonders GPS-Tracking erfordert eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder eine Betriebsvereinbarung — eine Einwilligung der Fahrer allein reicht nicht aus. Die erhobenen personenbezogenen Daten und die übermittelten personenbezogenen Daten müssen in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden. Die Speicherung von Cookies auf der Speditions-Website erfordert ebenfalls eine korrekte Rechtsgrundlage.
Ja, der Sektor „Transport und Verkehr" ist explizit in Anhang I der NIS2-Richtlinie genannt. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz fallen direkt unter NIS2. Kleinere Unternehmen können als Zulieferer indirekt betroffen sein — Art. 21 NIS2 verpflichtet auch zur Absicherung der Lieferkette. Die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bleibt davon unberührt.
GPS-Tracking von Firmenfahrzeugen ist grundsätzlich zulässig, unterliegt aber strengen Anforderungen: Zweckbindung (z. B. Tourenoptimierung, nicht Überwachung), Information der Fahrer nach Art. 13 DSGVO, keine Aufzeichnung außerhalb der Arbeitszeit, Löschfristen definieren. Der HmbBfDI hat hierzu mehrere Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Zoll- und Frachtdaten enthalten häufig personenbezogene Angaben (Absender, Empfänger, Kontaktpersonen). Bei grenzüberschreitenden Transporten müssen zusätzlich Drittlandstransferregeln beachtet werden — insbesondere für Datenflüsse in die USA, UK oder Asien. Ein AVV mit allen beteiligten Dienstleistern und Subunternehmern ist Pflicht.
Unsere Betreuung startet ab 149 €/Monat (Starter) und umfasst die DSGVO-Grunddokumentation, VVT und AVV-Management. Für größere Speditionen mit NIS2-Pflichten empfehlen wir das Professional-Paket ab 299 €/Monat inklusive Risikomanagement und Behördenkommunikation. Betroffene Personen haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung der verarbeiteten personenbezogenen Daten und können Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
Die Verwendung von Cookies auf einer Logistik-Website muss DSGVO-konform erfolgen. Die Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien Bereitstellung der Website ist ohne Einwilligung zulässig — alle anderen Cookies erfordern eine aktive Einwilligung über einen Cookie-Banner. Die automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 3 DSGVO ist bei Logistik-Portalen besonders relevant, wenn Scoring-Verfahren für Lieferantenbewertungen eingesetzt werden. Die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO umfasst die Dokumentation aller Datenverarbeitungen.
Ja, Fahrer haben das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 DSGVO, wenn das GPS-Tracking auf berechtigten Interessen basiert. Die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten muss dann eingestellt werden, es sei denn, das Logistikunternehmen kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen. Die erhobenen personenbezogenen Daten und die übermittelten personenbezogenen Daten zum GPS-Tracking müssen transparent dokumentiert werden. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten außerhalb der Arbeitszeit ist grundsätzlich unzulässig.
seit Dezember 2025 Pflicht
Bußgelder bei unseren Mandanten
Tracking-DSFA erforderlich
NIS2 ist seit Dezember 2025 in Kraft — Logistikunternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen handeln. Der Hamburger Hafen ist Europas drittgrößter — die Aufsichtsbehörden schauen genau hin.
Jetzt absichern — Erstgespräch buchenInformationssicherheit & Datenschutz in Hamburg
Hamburg ist einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Ob Logistik, Maritime Wirtschaft, Medien, E-Commerce oder Finanzdienstleister — jede Branche hat eigene Datenschutzanforderungen.
Als Unternehmen mit Sitz in Hamburg kennen wir den lokalen Markt und die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Wir wissen, wie die Behörde arbeitet und worauf sie bei Prüfungen achtet.
Unser Büro in der Spaldingstraße 64-68, 20097 Hamburg steht Ihnen für persönliche Vor-Ort-Termine offen.
Nils Oehmichen & Jens Hagel — Ihre Ansprechpartner
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