Datenschutz ist Chefsache: Warum Ihr Unternehmen ein Audit braucht
Vom Skeptiker zum Befürworter: So überzeugt ein Datenschutz-Audit die Geschäftsführung – mit konkretem Ablauf und Praxisbeispiel.
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Wenn in Besprechungen die Begriffe "Informationssicherheit" und "Datenschutz" fallen, nicken die meisten Geschäftsführenden zustimmend. Doch fragen Sie drei Personen im Raum nach dem Unterschied zwischen Informationssicherheit und Datenschutz, erhalten Sie vier verschiedene Antworten. Das ist kein Vorwurf – die beiden Disziplinen überschneiden sich tatsächlich in vielen Bereichen. Und genau diese Überschneidung sorgt für Verwirrung. Häufig werden auch die Begriffe Datensicherheit und IT-Sicherheit in den gleichen Topf geworfen.
In der Praxis hat diese Verwechslung allerdings Konsequenzen. Der Bereich ist sensibel — Fehler haben reale Auswirkungen. Unternehmen, die glauben, mit einem DSGVO-konformen Cookie-Banner sei auch die Informationssicherheit erledigt, machen sich bei Cyberangriffen verwundbar. Dass Datenschutz und Informationssicherheit oft gemeinsam betrachtet werden, hat gute Gründe. Umgekehrt schützt ein noch so ausgefeiltes ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) nicht automatisch vor einem DSGVO-Bußgeld wegen mangelndem Schutz personenbezogener Daten.
In diesem Artikel klären wir die Begriffe Datenschutz vs. Informationssicherheit, zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen Datenschutz und Informationssicherheit und erklären, warum Ihr Unternehmen sowohl den Datenschutz als auch die Informationssicherheit braucht – und wie sie optimal zusammenspielen. Denn Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, während das Ziel der Informationssicherheit der umfassende Schutz aller Informationen im Unternehmen ist. Datenschutz und Informationssicherheit sind zwei Disziplinen, die sich ergänzen – und nur gemeinsam die Sicherheit Ihrer Daten gewährleisten.
Informationssicherheit umfasst den Schutz von Informationen eines Unternehmens – unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen oder strategische Planungen handelt. Informationssicherheit in Unternehmen wird oft auch als Oberbegriff für IT-Sicherheit und Datensicherheit vs. reinen Datenschutz verwendet. Dabei geht es um den Schutz verschiedener Arten von Informationen und Daten in allen Formen: digitale Daten, Papierakten und mündlich weitergegebenes Wissen. Dass sensible Daten geschützt und nur für autorisierte Personen zugänglich sind, ist das zentrale Anliegen. Die Informationssicherheit geht dabei über den Bereich Datenschutz hinaus und schützt Daten und Systeme umfassend vor Bedrohungen.
Die drei klassischen Schutzziele der Informationssicherheit sind:
Die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit bilden das sogenannte CIA-Triad. Ergänzend kommen häufig weitere Ziele hinzu: Authentizität (Echtheit des Absenders), Verbindlichkeit (Nichtabstreitbarkeit von Handlungen) und Zurechenbarkeit (Nachvollziehbarkeit, wer was getan hat).
Der Rahmen für Informationssicherheit wird typischerweise durch Standards wie ISO 27001 oder den BSI IT-Grundschutz definiert. Beide beschreiben systematische Ansätze, um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren.

Beim Datenschutz geht es ausschließlich um den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre natürlicher Personen – also den Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Datenschutz fokussiert sich darauf, dass personenbezogene Daten nur rechtmäßig und transparent verarbeitet werden und dass die Daten ihrer Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartner vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Das können Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Gesundheitsdaten, Standortdaten oder auch biometrische Merkmale sein.
Die rechtliche Grundlage für den Datenschutz in Europa ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in Deutschland ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Datenschutz betrifft also primär ein rechtliches Thema mit klar definierten Pflichten, Rechten und Sanktionen. Die Grundsätze des Datenschutzes regeln, wer welche Art von Daten verarbeiten darf — Unternehmen dürfen Daten ohne Einwilligung oder andere Rechtsgrundlage nicht verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften im Unternehmen.
Die zentralen Grundsätze der DSGVO nach Art. 5 sind:
Besonders der letzte Punkt – Integrität und Vertraulichkeit – zeigt: Datenschutz braucht Informationssicherheit. Ohne technische Maßnahmen zum Schutz der Daten lässt sich Datenschutz nicht umsetzen. Informationssicherheit hingegen geht über den reinen Datenschutz hinaus und schützt alle Unternehmensinformationen. Beide Bereiche zielen darauf ab, dass persönliche Daten und vertrauliche Informationen geschützt werden müssen – auch wenn sie unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Einhaltung der Datenschutzgesetze ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil des Datenschutzes.
Der fundamentalste Unterschied zwischen Informationssicherheit und Datenschutz: Informationssicherheit schützt alle Informationen, Datenschutz hingegen nur personenbezogene Daten. Ihre Konstruktionspläne, Ihre Finanzkennzahlen, Ihre sensiblen Lieferantenkonditionen – all das fällt unter den Schutz von Informationen im Rahmen der Informationssicherheit, aber nicht unter Datenschutz. Umgekehrt können auch scheinbar banale Daten wie eine Kundenliste mit E-Mail-Adressen datenschutzrechtlich relevant sein, obwohl sie wirtschaftlich wenig brisant erscheinen.
Datenschutz ist gesetzlich verpflichtend. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – ohne Ausnahme. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet.
Informationssicherheit hingegen ist in den meisten Branchen freiwillig – es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein ISMS einzuführen. Allerdings: Mit NIS2, dem IT-Sicherheitsgesetz und branchenspezifischen Regulierungen (BAIT für Banken, VAIT für Versicherungen, KRITIS-Verordnung) wird der regulatorische Druck auch bei der IT-Sicherheit massiv stärker. Für viele Unternehmen ist Informationssicherheit de facto keine freiwillige Angelegenheit mehr – insbesondere angesichts zunehmender Cyberangriffe.
Beim Datenschutz steht die Perspektive der betroffenen Person im Mittelpunkt: Welche Rechte hat der Kunde, der Mitarbeitende, der Website-Besucher? Wie wird sichergestellt, dass deren Privatsphäre und Grundrechte gewahrt bleiben?
Informationssicherheit hingegen nimmt die Perspektive des Unternehmens ein: Wie schützen wir unsere Werte – sensible Daten, Systeme, Prozesse – vor Bedrohungen und Angriffen? Wie stellen wir sicher, dass Integrität und Verfügbarkeit unserer Systeme gewährleistet bleiben und unser Geschäftsbetrieb nicht durch Cyberangriffe gefährdet wird?
Für den Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte (DSB) zuständig – ab bestimmten Schwellenwerten gesetzlich vorgeschrieben. Der DSB hat eine beratende und kontrollierende Funktion beim Datenschutz und ist weisungsfrei. Er stellt sicher, dass der Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen gewährleistet ist.
Für die Informationssicherheit ist typischerweise der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) oder Chief Information Security Officer (CISO) verantwortlich. Diese Rolle ist (noch) selten gesetzlich vorgeschrieben, wird aber durch NIS2 und andere Regulierungen zunehmend gefordert. DSB und ISB sollten eng zusammenarbeiten, da sowohl den Datenschutz als auch die IT-Sicherheit betreffende Themen häufig auftreten.
Datenschutz arbeitet primär juristisch-organisatorisch: Rechtsgrundlagen prüfen, Verarbeitungsverzeichnisse führen, Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen, Betroffenenrechte umsetzen.
Informationssicherheit arbeitet risikoorientiert-technisch: Bedrohungen analysieren, Schwachstellen identifizieren, technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, Wirksamkeit messen.
Neben Informationssicherheit und Datenschutz tauchen in der Praxis häufig die Begriffe Datensicherheit und IT-Sicherheit auf. Datensicherheit bezieht sich auf den technischen Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation. IT-Sicherheit und Datenschutz sind ebenfalls eng verbunden, da die IT-Sicherheit die technische Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten bildet.
Die Abgrenzung: Datensicherheit ist ein Teilbereich der Informationssicherheit (der sich auf digitale Daten fokussiert), während der Datenschutz die rechtliche Dimension abdeckt. In der Praxis greifen IT-Sicherheit und Datenschutz ineinander – technische Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme dienen gleichzeitig dem Schutz personenbezogener Daten.
Trotz aller Unterschiede zwischen Datenschutz und Informationssicherheit gibt es einen großen Überlappungsbereich. Die DSGVO verlangt in Art. 32 "geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten. Diese TOMs sind im Kern nichts anderes als Maßnahmen zum Schutz der Informationssicherheit:
Ein Unternehmen, das ein funktionierendes ISMS betreibt, erfüllt automatisch einen großen Teil der technischen DSGVO-Anforderungen. Umgekehrt liefert eine saubere DSGVO-Dokumentation wertvolle Inputs für das ISMS – insbesondere die Übersicht über Verarbeitungstätigkeiten und die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Daten.
In der Praxis erleben wir bei unseren Kunden häufig eines von zwei Szenarien:
Szenario A – "Nur Datenschutz": Das Unternehmen hat einen externen DSB bestellt, eine Datenschutzerklärung auf der Website und ein Verarbeitungsverzeichnis. Die IT-Sicherheit basiert jedoch auf dem Bauchgefühl des IT-Administrators. Es gibt keine dokumentierte Risikoanalyse, kein Patch-Management-Konzept, keine Backup-Tests. Bei einem Ransomware-Angriff stellt sich heraus, dass die Backups seit Monaten nicht funktioniert haben.
Szenario B – "Nur IT-Sicherheit": Das Unternehmen hat in Firewalls, Endpoint-Protection und ein SOC investiert. Die Technik ist solide. Aber es gibt kein Verarbeitungsverzeichnis, die Datenschutzerklärung ist veraltet, Auftragsverarbeitungsverträge fehlen, und Betroffenenanfragen werden ignoriert. Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde führt zu einem Bußgeldverfahren.
Beide Szenarien sind riskant. Erst die Kombination aus sowohl dem Datenschutz als auch der Informationssicherheit ergibt ein tragfähiges Gesamtkonzept, das Ihr Unternehmen vor Angriffen schützt und gleichzeitig die Privatsphäre betroffener Personen wahrt.

Beide Perspektiven müssen vor der Einführung betrachtet werden – nicht danach.
Ohne funktionierendes ISMS wird die Datenpanne möglicherweise gar nicht erkannt. Ohne Datenschutz-Kompetenz wird sie möglicherweise nicht korrekt gemeldet.
Unsere Empfehlung für mittelständische Unternehmen ist ein integrierter Ansatz, der Datenschutz und Informationssicherheit nicht als getrennte Silos, sondern als zwei Seiten derselben Medaille behandelt.
Führen Sie eine kombinierte Analyse durch: Welche Daten und Informationen verarbeiten Sie? Welche Systeme nutzen Sie? Wo liegen die größten Risiken – sowohl aus Datenschutz- als auch aus Sicherheitsperspektive?
Viele Maßnahmen zahlen auf beide Bereiche ein. Eine Zugriffssteuerung mit Berechtigungskonzept ist sowohl eine DSGVO-TOM als auch eine ISMS-Maßnahme. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in beiden Themen gemeinsam – die Sensibilisierung für Phishing ist gleichzeitig Datenschutz- und Sicherheitsschulung.
DSB und ISB sollten regelmäßig kommunizieren. Im Idealfall arbeiten sie mit denselben Beratern oder dem gleichen externen Partner zusammen. Das reduziert Doppelarbeit und stellt sicher, dass keine Lücken entstehen.
Sowohl die DSGVO als auch ISO 27001 verlangen regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen. Kombinieren Sie interne Audits, um Ressourcen zu sparen und ein vollständiges Bild zu erhalten.
Informationssicherheit und Datenschutz sind keine Gegensätze und kein Entweder-oder. Sie sind komplementäre Disziplinen, die gemeinsam den Schutz Ihres Unternehmens, den Schutz der Daten und die Privatsphäre der betroffenen Personen sicherstellen. Datenschutz und Informationssicherheit werden oft in einem Atemzug genannt — und das zu Recht, denn beide verfolgen das Ziel, dass sensible Informationen nur für autorisierte Personen zugänglich sind.
Die gute Nachricht: Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Wenn Sie bereits Maßnahmen in einem der beiden Bereiche umgesetzt haben, können Sie auf diesem Fundament aufbauen. Ein bestehendes Verarbeitungsverzeichnis ist ein hervorragender Startpunkt für eine Risikoanalyse. Ein bestehendes ISMS liefert die Grundlage für die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten verlangt. DSB und ISB sollten dabei eng zusammenarbeiten, um die Einhaltung beider Anforderungsbereiche sichergestellt zu haben.
Als externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg und Berater für Informationssicherheit unterstützen wir Unternehmen dabei, beide Disziplinen ganzheitlich aufzubauen. Und wenn Sie eine ISO 27001-Zertifizierung anstreben, integrieren wir den Datenschutz von Anfang an – das spart Zeit, Geld und Nerven.
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch – wir analysieren gemeinsam, wo Ihr Unternehmen steht und wie Sie Informationssicherheit und Datenschutz effizient zusammenführen können.
Datenschutz schützt die Rechte und die Privatsphäre betroffener Personen – er regelt, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Datensicherheit hingegen bezieht sich auf die technischen Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff. Datensicherheit ist ein Teilaspekt der Informationssicherheit und bildet die technische Grundlage für den Datenschutz.
Informationssicherheit und Datenschutz werden oft verwechselt, weil sie in vielen Bereichen die gleichen technischen und organisatorischen Maßnahmen erfordern. Beim Datenschutz geht es aber um den rechtlichen Schutz personenbezogener Daten, während die Informationssicherheit den umfassenden Schutz aller Unternehmensinformationen – einschließlich Geschäftsgeheimnisse und sensible Daten – zum Ziel hat. Die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gelten für beide Bereiche.
Je nach Unternehmensgröße und Branche kann es sinnvoll oder sogar erforderlich sein, beide Rollen zu besetzen. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ab bestimmten Schwellenwerten gesetzlich vorgeschrieben und kümmert sich um den Schutz personenbezogener Daten. Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) steuert die IT-Sicherheit und den Schutz aller Informationswerte. Gerade bei Cyberangriffen ist die enge Zusammenarbeit beider Rollen entscheidend.
IT-Sicherheit und Datenschutz sind eng miteinander verknüpft. Die DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten – diese Maßnahmen sind klassische IT-Sicherheitsmaßnahmen. Ohne IT-Sicherheit kein Datenschutz, denn ohne technischen Schutz vor Cyberangriffen und Angriffen von innen können personenbezogene Daten nicht wirksam geschützt werden.
Während sich der Datenschutz auf die rechtliche Dimension – den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten betroffener Personen – konzentriert, bezieht sich Datensicherheit auf die technischen Maßnahmen zum Schutz von Daten. Informationssicherheit wird oft mit Datensicherheit gleichgesetzt, umfasst aber einen breiteren Bereich, einschließlich personenbezogener Daten und aller Unternehmensinformationen. Im Kern geht es beim Datenschutz darum, ob und wie Daten verarbeitet werden dürfen, während Datensicherheit fragt, wie diese Daten technisch geschützt werden.
Beide Disziplinen schützen unterschiedliche, aber gleichermaßen kritische Bereiche. Der Datenschutz konzentriert sich darauf, die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeitenden zu schützen und die Grundsätze des Datenschutzes einzuhalten. Die Informationssicherheit zielt darauf ab, alle sensiblen Informationen im Unternehmen — einschließlich Geschäftsgeheimnisse und strategische Daten — vor unbefugtem Zugriff und Verlust zu bewahren. Um die Informationssicherheit zu gewährleisten und den Datenschutz zu gewährleisten, brauchen Sie technische und organisatorische Maßnahmen, die beide Bereiche abdecken.
Sensible Daten — etwa Gesundheitsdaten, Finanzdaten oder Geschäftsgeheimnisse — erfordern besonders strenge Schutzmaßnahmen. Im Datenschutz unterliegen sensible personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO einem erweiterten Schutz: Die Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, sofern keine Ausnahme greift. Für die Einhaltung des Datenschutzes muss sichergestellt sein, dass diese Daten nur für autorisierte Personen zugänglich sind. Aus Sicht der Informationssicherheit erfordern sensible Informationen erhöhte technische Maßnahmen — Verschlüsselung, strenge Zugriffskontrollen und besondere Überwachung. Die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gelten hier in besonderem Maße.
"Wir hatten Datenschutz und IT-Sicherheit immer getrennt betrachtet. Nils hat uns gezeigt, wie viel Doppelarbeit wir uns sparen, wenn wir beides zusammen denken. Die Risikoanalyse für unser ISMS hat gleichzeitig die DSGVO-Dokumentation geliefert."
"Nach einem Sicherheitsvorfall standen wir plötzlich vor der Frage: Müssen wir das an die Datenschutzbehörde melden? Nils hat die Bewertung in zwei Stunden gemacht und uns durch den gesamten Meldeprozess begleitet. Ohne ihn hätten wir die 72-Stunden-Frist nicht gehalten."
Inhaltsverzeichnis
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Über den Autor
Datenschutzberater & Geschäftsführer
Nils ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der frag.hugo Informationssicherheit GmbH. Er berät mittelständische Unternehmen zu DSGVO, NIS2 und IT-Sicherheit – praxisnah und verständlich.
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