Datenschutz für Medien und Verlage in Hamburg — Datenverarbeitung und Datenschutzerklärung
Kontaktdaten, betroffene Person und Einwilligung — Datenschutz personenbezogener Daten DSGVO-konform für Ihren Verlag
Datenschutz für Verlage, Medienunternehmen und Content-Plattformen in Hamburg
Datenschutz-Risiken für Medien & Verlage
AdTech = größtes Compliance-Risiko
Programmatic Advertising, Real-Time Bidding, Consent Management — die AdTech-Landschaft ist ein datenschutzrechtliches Minenfeld. TCF 2.0 allein reicht nicht.
Nutzerprofile ohne Rechtsgrundlage
Paywall-Registrierung, Newsletter, Kommentare — jede Nutzerinteraktion erzeugt Profile. Ohne korrektes Consent-Management drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Medienprivileg falsch verstanden
§ 12 HmbDSG schützt journalistische Arbeit — aber nicht die kommerzielle Datenverarbeitung im Verlag. Viele Verlage überschätzen den Schutz des Medienprivilegs.
Persönliche Beratung + digitale Plattform
frag.hugo kombiniert persönliche Datenschutzberatung durch zertifizierte Datenschutzexperten mit einer digitalen Plattform für Ihr komplettes Datenschutzmanagement.
Warum Unternehmen in Hamburg sich für frag.hugo entscheiden
Medienprivileg-Expertise
§ 12 HmbDSG: Wo endet der Schutz, wo beginnt die DSGVO? Wir kennen die Grenze.
AdTech-Compliance
Programmatic Advertising, RTB, Consent-Management — DSGVO-konform aufsetzen.
Consent-Management
TCF 2.0 korrekt implementieren, Consent-Raten optimieren.
Nutzerprofile
Registrierung, Newsletter, Kommentare — alles rechtskonform.
Ab 149 €/Monat
Datenschutz für Ihren Verlag oder Ihre Plattform.
Hamburg = Medienstadt
Spiegel, Zeit, dpa, Gruner+Jahr — wir kennen die Medienbranche.
Datenverarbeitung im Verlag — Datenschutz und Kontaktdaten DSGVO-konform
Medien-Audit
AdTech-Stack, Consent-Management, Nutzerprofile, Kommentarfunktion — alles erfassen.
Consent-Optimierung
TCF 2.0 korrekt aufsetzen, Consent-Raten und Compliance gleichzeitig verbessern.
Dokumentation
VVT, AVVs, Medienprivileg-Abgrenzung, Löschkonzept für Nutzerdaten.
Laufende Betreuung
AdTech-Updates, neue Rechtsprechung, Consent-Monitoring.
Das sagen unsere Mandanten
„Unsere M365-Umgebung wurde gehackt – Phishing trotz MFA. Nils hat die Meldung an die Behörde innerhalb der 72-Stunden-Frist durchgebracht. Ohne ihn hätten wir die Frist gerissen.“
„Wir dachten, wir sind zu klein für einen externen DSB. Drei Mitarbeiter, Videoagentur. Aber unsere Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen verlangten plötzlich AVVs und Nachweise. Nils hatte das in zwei Tagen aufgesetzt.“
„Ein Großkunde hat uns ein NIS2-Lieferantenaudit geschickt – 38 Fragen, Nachweise verlangt. Dank frag.hugo hatten wir alle Richtlinien und das Datenschutzkonzept bereits parat. Auftrag gerettet.“
„Für jeden ist Datenschutz wichtig. Und für uns ist es wichtig, eine pragmatische Lösung zu finden, wie Unternehmen ihren Datenschutz umsetzen — ohne dabei den Geschäftsbetrieb einzustellen.“
Nils Oehmichen — Geschäftsführer & Datenschutzberater, frag.hugo
Inhalt in Kürze
- Hamburger Verlage und Medienunternehmen verarbeiten Daten auf vielen Ebenen — vom AdTech-Stack über Abonnentenverwaltung bis zu sozialen Netzwerken. Nur die journalistische Arbeit genießt das Medienprivileg.
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist entscheidend: Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für Tracking, berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) für Kontaktaufnahme, Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für Abos.
- Betroffene Personen haben umfassende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung — auch bei Verlagen.
- frag.hugo unterstützt Verlage in Hamburg als externer Datenschutzbeauftragter ab 149 €/Monat — mit Expertise in Medienprivileg, AdTech und Consent-Management.
Medienstadt Hamburg: Datenschutz zwischen Pressefreiheit und DSGVO
Hamburg ist Deutschlands Medienhauptstadt. Gruner + Jahr, Spiegel, Zeit, Stern, dpa und hunderte weitere Verlag GmbH und Medienunternehmen haben hier ihren Sitz. Die Hamburger Medienlandschaft steht unter besonderer Beobachtung des HmbBfDI — des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit — und unter besonderem Druck, Pressefreiheit und Datenschutz in Einklang zu bringen.
Die Datenverarbeitung in einem modernen Verlag ist komplex: Redaktionelle Inhalte, Nutzerprofile, Werbe-Tracking, Newsletter-Versand, Kontaktdaten von Autoren und Freelancern — all das erfordert eine klare Bestimmung der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Welche Verlage haben ihren Sitz in Hamburg?
Hamburg ist Heimat einiger der größten und einflussreichsten Verlage Deutschlands. Die Medien- und Verlagslandschaft der Hansestadt umfasst z. B.:
- Spiegel-Verlag (20457 Hamburg) — Deutschlands auflagenstärkstes Nachrichtenmagazin
- Zeitverlag Gerd Bucerius (20354 Hamburg) — Die ZEIT und ZEIT ONLINE
- Gruner + Jahr — Stern, Geo, Brigitte und weitere Titel
- Bauer Media Group — Europas größter Zeitschriftenverlag
- Rowohlt Verlag GmbH — Einer der traditionsreichsten deutschen Buchverlage
- Carlsen Verlag GmbH — Kinder- und Jugendliteratur, Manga
- Edel SE & Co. KGaA — Musik, Bücher, Unterhaltung
- dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH — Nachrichtenagentur
Jede dieser Verlag GmbH verarbeitet personenbezogene Daten in erheblichem Umfang — und die meisten davon außerhalb des Medienprivilegs. Nähere Informationen zum Datenschutz für Ihren Verlag erhalten Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch.
Das Medienprivileg: Was es schützt — und was nicht
Das Medienprivileg nach § 12 HmbDSG (Umsetzung von Art. 85 DSGVO) schützt die journalistische Arbeit vor übermäßigen DSGVO-Einschränkungen. Recherche, Berichterstattung und redaktionelle Verarbeitung personenbezogener Daten sind privilegiert.
Aber: Das Privileg hat klare Grenzen. Es gilt nicht für:
- Abonnentenverwaltung — Abo-Daten, Zahlungsinformationen, Kündigungen — hier ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Rechtsgrundlage
- Werbe-Tracking — Programmatic Advertising, Nutzerprofile, Retargeting — Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG erforderlich
- HR und Personalverwaltung — Mitarbeiterdaten, Freelancer-Verträge — Kontaktdaten und Vertragsdaten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
- CRM und Marketing — Newsletter, Events, Leserbefragungen — Einwilligung für jeden Zweck separat erforderlich, Widerruf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich
- Sozialen Netzwerke — Facebook, Instagram, LinkedIn — sozialen Netzwerke verarbeiten Daten außerhalb der EU, z. B. Meta Platforms Ireland Limited, Google Ireland Limited
- IT-Systeme — Server-Logs, E-Mail-Verkehr, Cloud-Dienste — Datenverarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen
In der Praxis bedeutet das: Die Mehrheit der Datenverarbeitungen in einem Verlag unterliegt der vollen DSGVO — nur die redaktionelle Arbeit ist privilegiert. Wir unterstützen Sie bei der sauberen Trennung.
Gilt die DSGVO auch für Journalisten?
Ja — aber mit Einschränkungen. Die DSGVO gilt grundsätzlich auch für Journalisten. Art. 85 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch, Ausnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken vorzusehen.
In Hamburg setzt § 12 HmbDSG dieses sogenannte Medienprivileg um. Konkret bedeutet das:
- Journalisten müssen kein Verarbeitungsverzeichnis für redaktionelle Daten führen
- Es besteht keine Pflicht zur Benennung eines DSB für den journalistischen Bereich
- Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung) sind eingeschränkt, soweit sie die Pressefreiheit gefährden
- Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gelten nicht für die journalistische Verarbeitung
Aber: Sobald die Datenverarbeitung nicht mehr journalistischen Zwecken dient — z. B. bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke, der Auswertung von Leserverhalten oder der Kontaktaufnahme für Marketing — greift die volle DSGVO. Die betroffene Person hat dann alle Rechte gemäß Art. 15–21 DSGVO, einschließlich Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Welche Ausnahmen vom Datenschutzrecht gewährt das Medienprivileg?
Die konkreten Ausnahmen variieren je nach Bundesland. In Hamburg (§ 12 HmbDSG) gelten folgende Privilegierungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken:
| DSGVO-Pflicht | Journalistischer Bereich | Nicht-journalistischer Bereich |
|---|---|---|
| Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) | Nicht erforderlich | Pflicht |
| DSB-Benennung (Art. 37) | Nicht erforderlich | Ab 20 Personen Pflicht |
| Auskunftsrecht (Art. 15) | Stark eingeschränkt | Vollumfänglich |
| Löschungsrecht (Art. 17) | Pressefreiheit geht vor | Vollumfänglich |
| Einwilligung für Verarbeitung | Nicht erforderlich | Je nach Zweck erforderlich |
| DSFA (Art. 35) | Nicht erforderlich | Bei hohem Risiko Pflicht |
Wichtig: Das Medienprivileg schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen nach Presserecht. Und bei der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken gelten die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Plattform — z. B. die von Meta Platforms Ireland Limited.
Wo melde ich Verstöße gegen Datenschutz?
Wenn Sie Datenschutzverstöße durch ein Hamburger Medienunternehmen vermuten, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Direkt an den Datenschutzbeauftragten des betreffenden Unternehmens — Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung
- An den HmbBfDI — den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- An die Rechtsabteilung des Verlags — bei presserechtlichen Fragen
- An den Deutschen Presserat — bei Verstößen gegen den Pressekodex
Die Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde ist kostenlos. Sie können die Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wählen. Beachten Sie: Für den rein journalistischen Bereich ist nicht der HmbBfDI zuständig, sondern der Medienbeauftragte für den Datenschutz bei der jeweiligen Landesmedienanstalt.
Die drei größten Datenschutz-Herausforderungen für Verlage
1. AdTech und Programmatic Advertising
Die digitale Werbebranche steht unter massivem regulatorischem Druck. Real-Time Bidding (RTB) überträgt bei jeder Anzeigenauktion personenbezogene Daten an Dutzende von Bietern — oft ohne wirksame Einwilligung. Der HmbBfDI hat sich hier klar positioniert.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im AdTech-Bereich ist fast ausnahmslos die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) reichen für personalisierte Werbung nicht aus.
Verlage müssen ihre Ad-Stacks grundlegend überdenken:
- Server-Side Tracking statt Client-Side Pixel — weniger Daten an Dritte
- First-Party-Daten statt Third-Party-Cookies — die erteilte Einwilligung bleibt beim Verlag
- Contextual Targeting als datenschutzfreundliche Alternative — keine personenbezogenen Daten erforderlich
- Consent Management Platform (CMP) mit TDDDG-konformer Umsetzung — gespeicherte Cookies nur nach Einwilligung, Widerruf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich
2. Paywall und Nutzerregistrierung
Login-Pflicht und Paywalls erzeugen detaillierte Nutzerprofile: Leseverhalten, Interessen, Verweildauer, Zahlungshistorie. Diese Daten werden genutzt — aber die Zwecke der Verarbeitung müssen klar definiert sein.
Anforderungen:
- Transparente Datenschutzerklärung bei der Registrierung — folgende Daten werden erhoben: Name, E-Mail, Zahlungsdaten
- Zweckbindung — Leseprofil-Daten dürfen nicht automatisiert für Werbung genutzt werden. Die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Personalisierung erfordert eine separate Einwilligung
- Löschkonzept — Inaktive Konten müssen nach definierten Fristen jederzeit gelöscht werden. Die Speicherung der Daten ist nur so lange zulässig, wie der Zweck besteht
- Datenportabilität — Nutzer können ihre erhobenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format anfordern
- Bearbeitung der Anfrage — Auskunftsersuchen und Löschungsanfragen müssen innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden
3. Sozialen Netzwerke und Content-Distribution
Verlage nutzen sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, LinkedIn und X intensiv zur Content-Distribution. Dabei verarbeiten die Plattformbetreiber — z. B. Meta Platforms Ireland Limited — umfangreiche Nutzerdaten, teilweise außerhalb der Europäischen Union.
Die Datenverarbeitung erfolgt in geteilter Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO). Verlage müssen:
- Joint-Controller-Vereinbarungen mit den Plattformen abschließen
- Datenschutzerklärung auf den eigenen Social-Media-Seiten bereitstellen
- Eingaben von Nutzern (Kommentare, Direktnachrichten) datenschutzkonform verarbeiten
- Verarbeitung Ihrer Daten transparent kommunizieren — welche Daten werden zu welchem Zweck genutzt?
4. User-Generated Content und Kommentare
Kommentarbereiche, Leserbriefe und Community-Foren erzeugen personenbezogene Daten. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist in der Regel das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an der Bearbeitung der Anfrage und der Moderation. IP-Adressen zur Missbrauchsbekämpfung dürfen gespeichert werden, aber Löschfristen müssen eingehalten werden. Die Verarbeitung der sie betreffenden Daten durch die betroffene Person kann eingeschränkt werden (Art. 18 DSGVO).
Datenverarbeitung im Verlag: Rechtsgrundlagen im Überblick
Für jeden Verarbeitungszweck muss eine eigene Rechtsgrundlage bestimmt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO:
| Verarbeitungszweck | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Abo-Verwaltung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO | Vertragserfüllung |
| Newsletter-Versand | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO | Einwilligung, Widerruf jederzeit |
| Werbe-Tracking | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO + § 25 TDDDG | Einwilligung zwingend |
| Kontaktaufnahme per Kontaktformular | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO | Berechtigtes Interesse an Bearbeitung |
| Personalverwaltung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO | Vertragsdurchführung |
| Journalistische Verarbeitung | § 12 HmbDSG | Medienprivileg |
| Social-Media-Auswertung | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO | Berechtigtes Interesse, Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO |
Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Betroffenenrechte im Verlag: Was müssen Sie gewährleisten?
Betroffene Personen — Leser, Abonnenten, Autoren, Freelancer — haben folgende Rechte gemäß DSGVO:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) — Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Unrichtige Kontaktdaten oder andere personenbezogene Daten müssen korrigiert werden
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) — Wenn der Zweck entfällt oder die Einwilligung widerrufen wird
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) — z. B. während der Prüfung eines Widerspruchs
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Daten in strukturiertem Format
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) — Gegen Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen
- Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO) — Bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Unser Medien-Datenschutz-Paket
- Verlags-Audit — Trennung journalistischer und nicht-journalistischer Verarbeitungen, inklusive DSGVO-Audit
- AdTech-Compliance — Prüfung und Optimierung Ihres Werbe-Stacks, Auswertung der Consent-Raten
- CMP-Setup — TDDDG-konformes Consent Management für Ihre Portale gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG
- VVT und AVV — Dokumentation aller nicht-privilegierten Verarbeitungen, Kontaktdaten der Auftragsverarbeiter
- Redaktions-Schulung — Datenschutz-Bewusstsein in der Redaktion stärken, Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung sozialer Netzwerke
Prüfen Sie Ihr Online-Portal kostenlos mit dem Hugo Check. Oder beauftragen Sie direkt ein kostenloses Erstgespräch mit Nils Oehmichen.
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Auch in Ihrer Region
Neben Hamburg betreuen wir Medien- und Verlagsunternehmen in der gesamten Metropolregion und darüber hinaus:
- Datenschutzbeauftragter Kiel – Landeshauptstadt & ULD-Standort
- Datenschutzbeauftragter Hannover – Messe, Medien & Landeshauptstadt
- Datenschutzbeauftragter Lübeck – Literatur- und Kulturstadt
- Datenschutzbeauftragter Flensburg – Grenzregion & dänische Medien
- Datenschutzbeauftragter Bremen – Radio Bremen & Medienstandort
- Datenschutzbeauftragter Rostock – Ostsee-Metropole & Universität
Datenschutz für Medien & Verlage — FAQ
Das Medienprivileg (§ 12 HmbDSG, Art. 85 DSGVO) privilegiert die journalistische Verarbeitung personenbezogener Daten. Es befreit Redaktionen von bestimmten DSGVO-Pflichten (VVT, DSB-Pflicht, Betroffenenrechte), soweit die Verarbeitung zu journalistischen Zwecken erfolgt. Das Privileg gilt aber NICHT für Abonnentenverwaltung, Werbetracking oder HR-Daten.
Nutzerprofile (Leserprofile, Paywall-Registrierungen) erfordern eine klare Rechtsgrundlage. Für personalisierte Werbung ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich. Die Profile müssen zweckgebunden sein, Löschfristen haben und den Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Widerspruch) unterliegen.
Programmatic Advertising und Real-Time Bidding erfordern zwingend eine Einwilligung. Die IAB Europe TCF 2.0 ist ein verbreiteter Standard, der HmbBfDI hat aber Bedenken geäußert. Server-Side Tracking und First-Party-Daten-Strategien gewinnen an Bedeutung. Cookie-Banner müssen TDDDG-konform sein — der „Ablehnen"-Button muss gleichwertig zum „Akzeptieren"-Button sein.
Für den journalistischen Bereich greift das Medienprivileg — hier ist kein DSB nötig. Aber: Alle nicht-journalistischen Bereiche (Abo-Verwaltung, HR, Marketing, AdTech) unterliegen der vollen DSGVO. Sobald hier 20+ Personen Daten verarbeiten, ist ein DSB Pflicht. In der Praxis braucht fast jeder Verlag mit mehr als 20 Mitarbeitern einen DSB.
Unser Professional-Paket ab 299 €/Monat eignet sich für die meisten Verlage und deckt die nicht-journalistischen Bereiche ab. Für größere Verlagshäuser mit komplexen AdTech-Stacks und internationalen Datenflüssen empfehlen wir das Enterprise-Paket ab 499 €/Monat.
Die Datenschutzerklärung eines Verlags muss die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, b und f DSGVO transparent darstellen. Für jeden Zweck — von der Kontaktaufnahme per Kontaktformular über die Speicherung der Daten bei Newsletter-Versand bis zur Auswertung durch Analyse-Tools — muss die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung angegeben werden. Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung und Löschung. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nähere Informationen zum Datenschutz und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen leicht auffindbar sein.
Sozialen Netzwerke wie Meta Platforms Ireland Limited und Google Ireland Limited verarbeiten personenbezogene Daten teilweise außerhalb der Europäischen Union. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) oder auf Grundlage einer erteilten Einwilligung. Die betroffene Person kann die Einwilligung jederzeit widerrufen — die Wirkung für die Zukunft tritt sofort ein. Die Speicherung der Daten auf Servern in Deutschland oder der EU ist vorzuziehen. Die Verarbeitung der sie betreffenden Daten durch sozialen Netzwerke muss in der Datenschutzerklärung transparent kommuniziert werden, mit Kontaktdaten und nähere Informationen zum Datenschutz des jeweiligen Anbieters.
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Bußgelder bei unseren Mandanten
Real-Time Bidding compliant
Die EU-Aufsichtsbehörden gehen zunehmend gegen AdTech-Verstöße vor. Hamburg als Medienhauptstadt steht besonders im Fokus. Handeln Sie, bevor der HmbBfDI anklopft.
Jetzt absichern — Erstgespräch buchenInformationssicherheit & Datenschutz in Hamburg
Hamburg ist einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Ob Logistik, Maritime Wirtschaft, Medien, E-Commerce oder Finanzdienstleister — jede Branche hat eigene Datenschutzanforderungen.
Als Unternehmen mit Sitz in Hamburg kennen wir den lokalen Markt und die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Wir wissen, wie die Behörde arbeitet und worauf sie bei Prüfungen achtet.
Unser Büro in der Spaldingstraße 64-68, 20097 Hamburg steht Ihnen für persönliche Vor-Ort-Termine offen.
Nils Oehmichen & Jens Hagel — Ihre Ansprechpartner
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